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Vorlage - VO/0303/10  

 
 
Betreff: Beschlussfassung über die Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes B 10.2 "Bruchwiesenstraße II"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Stadtplanung   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur Vorberatung
24.11.2010 
39. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
25.11.2010 
45. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
07.12.2010 
38. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
B 10 2  

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 29.6.2010 die Änderung des Bebauungsplanes B 10 „im Bruch“ im Stadtteil Urberach beschlossen.

 

Ziel ist es, ein bedarfsgerechtes Angebot zur Betreuung  für Kinder unter 3 Jahren zu ermöglichen. Nach Beschluss des Magistrates soll auf dem Grundstück Gemarkung Urberach Flur 1 Flurstück 849/1 eine städtische, dreigruppige U-3-Einrichtung entstehen.

 

Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden.

 

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung B 10,2 „Bruchwiesenstraße II“.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvorordnetenversammlung beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes B 10 „Bruchwiesenstraße II“ nach § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) einschließlich der dazugehörigen Begründungen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

Anlagen

Anlagen

Übersichtsplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 B 10 2 (22 KB)