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Sachverhalt/Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat am 29.6.2010 die Änderung des Bebauungsplanes B 10 „im Bruch“ im Stadtteil Urberach beschlossen.
Ziel ist es, ein bedarfsgerechtes Angebot zur Betreuung für Kinder unter 3 Jahren zu ermöglichen. Nach Beschluss des Magistrates soll auf dem Grundstück Gemarkung Urberach Flur 1 Flurstück 849/1 eine städtische, dreigruppige U-3-Einrichtung entstehen.
Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung B 10,2 „Bruchwiesenstraße II“. Beschlussvorschlag: Die Stadtvorordnetenversammlung beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes B 10 „Bruchwiesenstraße II“ nach § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) einschließlich der dazugehörigen Begründungen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Anlagen Übersichtsplan
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