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Sachverhalt/Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 9. Februar 2010 den Standort für eine geplante Biogasanlage und damit verbunden die Änderung des Bebauungsplane A 41 „Rödermarkring III“ beschlossen.
Nach Beratungen im Magistrat wurde zunächst ein ökologisches Fachgutachten als Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, um insbesondere die ökologischen Auswirkungen darzustellen. Der Gutachter kommt zum Ergebnis, dass der gewünschte Standort für eine Biogasanlage unter Berücksichtigung der zahlreichen schützenswerten Pflanzen und Tiere, die auf der Roten Liste stehen, als ungeeignet anzusehen ist.
Da unter Berücksichtigung dieses Ergebnisses keine Aussicht besteht, ein entsprechendes Bauleitplanverfahren zum Abschluss zu bringen, wird empfohlen, den gefassten Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes A 41.1 „Am Kompostierungsplatz“ aufzuheben. Zusammen mit dem potentiellen Investor sollte eine neuer Standort bestimmt werden.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung hebt den Beschluss vom 9. Februar 2010 über die Änderung des Bebauungsplans A 41 „Rödermarkring III“ und Neuaufstellung eines Bebauungsplans A 41.1 „Am Kompostierungsplatz“ für die Errichtung einer Biogasanlage auf.
Die Errichtung einer Biogasanlage wird weiterhin als sinnvoll erachtet. Zusammen mit potentiellen Investoren ist ein neuer Standort zu bestimmen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
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