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Vorlage - VO/0254/10  

 
 
Betreff: Standort Biogasanlage
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1 610-2043
Federführend:Fachbereich 6   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur Vorberatung
24.11.2010 
39. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur zurückgestellt   
02.02.2011 
41. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur zurückgestellt   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
25.11.2010 
45. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zurückgestellt   
03.02.2011 
46. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
07.12.2010 
38. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   
15.02.2011 
39. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 9. Februar 2010 den Standort für eine geplante Biogasanlage und damit verbunden die Änderung des Bebauungsplane A 41 „Rödermarkring III“ beschlossen.

 

Nach Beratungen im Magistrat wurde zunächst ein ökologisches Fachgutachten als Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, um insbesondere die ökologischen Auswirkungen darzustellen. Der Gutachter kommt zum Ergebnis, dass der gewünschte Standort für eine Biogasanlage unter Berücksichtigung der zahlreichen schützenswerten Pflanzen und Tiere, die auf der Roten Liste stehen, als ungeeignet anzusehen ist.

 

Da unter Berücksichtigung dieses Ergebnisses keine Aussicht besteht, ein entsprechendes Bauleitplanverfahren zum Abschluss zu bringen, wird empfohlen, den gefassten Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes A 41.1 „Am Kompostierungsplatz“ aufzuheben. Zusammen mit dem potentiellen Investor sollte eine neuer Standort bestimmt werden.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hebt den Beschluss vom 9. Februar 2010 über die Änderung des Bebauungsplans A 41 „Rödermarkring III“ und Neuaufstellung eines Bebauungsplans A 41.1 „Am Kompostierungsplatz“ für die Errichtung einer Biogasanlage auf.

 

Die Errichtung einer Biogasanlage wird weiterhin als sinnvoll erachtet. Zusammen mit potentiellen Investoren ist ein neuer Standort zu bestimmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein