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Die Beschlussfassung erfolgte unter TO A.
Die Stadtvorordnetenversammlung beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes B 10 „Bruchwiesenstraße II“ nach § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) einschließlich der dazugehörigen Begründungen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP Ablehnung: / Enthaltung: /
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