Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Gemäß § 6 Abs. 7, 2. Hs. EigBGes können Mitglieder der Betriebskommission durch Beschluss der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter vorzeitig abberufen werden (vgl. u.a. VG Gießen, Beschl. vom 20.09.2000, 8 E 2237/98)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 6 Abs. 7, 2. Hs. EigBGes die Abberufung des Stadtverordneten Manfred Rädlein aus der Betriebskommission des Eigenbetriebs „Kommunalen Betriebe Rödermark“.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
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