Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Die Beratungen in den Ausschüssen haben ergeben, dass die Angelegenheit entscheidungsreif ist. Es ist für die Stadt vorteilhaft, das betreffende Grundstück in der Ober-Rodener Straße 18-20 zu erwerben. Dieses Areal ist als Standort für das Vorhaben „Betreutes Wohnen“ optimal geeignet.
Auch in wirtschaftlicher Hinsicht ist ein Erwerb sinnvoll. Bei der Realisierung des Vorhabens „Betreutes Wohnen“ in der Ober-Rodener Straße 18-20 wird das Grundstück am Mühlengrund frei. Dort können weitere Projekte realisiert werden und eine Vermarktung zugunsten der Stadt stattfinden.
Aus den vorgenannten Gründen wird der ursprüngliche Antrag konkretisiert: Einerseits wird der Auftrag erteilt, dass die Stadt das Grundstück in der Ober-Rodener Straße 18-20 vom jetzigen Eigentümer erwirbt.
Andererseits wird die erstellte Konzeption der Kommunalen Betriebe Rödermark (KBR) für das Vorhaben „Betreutes Wohnen“ aufgegriffen und zur Abstimmung gestellt.
Mit der Konzeption wird eine gewollte soziale Komponente sicher gestellt. Weitere Prüfungen sind aus unserer Sicht nicht mehr erforderlich.
Nur mit einer solchen Vorgehensweise lösen wir die Zusage ein, bis zum Ende der Wahlperiode verbindlich die Grundlagen für das Vorhaben „Betreutes Wohnen“ geschaffen zu haben.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die am 22.11.2010 im Ausschuss Familie, Soziales und Kultur von den KBR vorgestellten baulichen Konzeptionen im Rahmen eines „Betreutes Wohnen“ auf den Grundstücken „Ober-Rodener Straße 18-20“ zu realisieren.
Der Magistrat wird beauftragt, hierzu das Grundstück Ober-Rodener Straße 20, Gemarkung Urberach, Flur 9, Flurstück 58/25, mit ca. 1.912 m2, bis zu den dort üblichen Konditionen vom derzeitigen Eigentümer zu erwerben. Vor Abschluss des Grundstücks-Kaufvertrages ist die Stadtverordnetenversammlung über die wesentlichen Inhalte des Grundstücks-Kaufvertrages in geeigneter Form zu informieren.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung |
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