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Vorlage - VO/0270/10  

 
 
Betreff: Grundstück Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 344, Karl-May-Weg 12
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/2/941-12
Federführend:Liegenschaften   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
25.11.2010 
45. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
07.12.2010 
38. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

Die Erbengemeinschaft Knapp ist Eigentümerin von 205 qm an dem Grundstück Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 344, Karl-May-Weg 12 mit insgesamt 690 qm.

Der restliche Grundstücksanteil von 485 qm befindet sich im Eigentum der Stadt Rödermark. Ebenso die angrenzenden Grundstücke Karl-May-Weg 10 und 14.

 

 

 

Die Erbengemeinschaft Knapp besitzt mehrere Grundstücke im Baugebiet „An den Rennwiesen“ für welche jetzt die Abwasserbeiträge angefordert wurden und demnächst auch die Vorausleistungen auf die Erschließungskosten.

Aufgrund dieser hohen Forderungen sieht sich die Erbengemeinschaft gezwungen, Flächen zu verkaufen.

 

Da die Stadt Rödermark im Eigentum der größeren Teilfläche des Grundstücks Karl-May-Weg 12 ist, bietet die Erbengemeinschaft Knapp der Stadt den Restanteil von 205 qm zum Preis von 270,00 €/qm (unerschlossen) an.

Dies ist der Betrag, den auch die Stadt für den Verkauf von Miteigentumsanteilen im Baugebiet „An den Rennwiesen“ festgelegt hat.

 

Für die Stadt Rödermark ergibt sich dadurch der Vorteil, dass die Parzelle komplett in städtischem Eigentum ist und die Vermarktung wesentlich vereinfacht wird.

 

Eine Auszahlung des Betrags an die Erbengemeinschaft soll nicht erfolgen. Statt dessen soll der Kaufpreis in Höhe von 55.350,00 € auf die zu zahlenden Vorausleistungen auf die Erschließungskosten angerechnet werden.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Rödermark erwirbt von der Erbengemeinschaft Knapp den Miteigentumsanteil von 205 qm an dem Grundstück Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 344, Karl-May-Weg 12, insgesamt 690 qm.

 

Der Kaufpreis beträgt 270,00 €/qm ohne Erschließungskosten, insgesamt 55.350,00 €.

Die Kosten des Vertrages trägt die Stadt als Erwerber.

 

Der Kaufpreis kommt nicht zur Auszahlung sondern wird mit den ausstehenden Erschließungsbeiträgen verrechnet.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

JA

 

Haushaltsmittel stehen bereit bei Kto. 050011, SB14-03K: Erwerb von Grundstücken

18.10.2010 Da