Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Anordnung der Baulandumlegung gemäß § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 03.11.2017 zuletzt geändert am 08.08.2020 für das Gebiet nördlich der Kapellenstraße in Rödermark / Ober-Roden, Bezeichnung „Gewerbegebiet Kapellenstraße“.
Mit der Durchführung des Umlegungsverfahrens wird der Magistrat als Umlegungsstelle beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
16.02.2021 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Herr Sulzmann ruft TOP 12 und TOP 13 gemeinsam auf. Durch Herrn Gerl wird eineBegründung zu dem Änderungsantrag der Fraktion AL/Die Grüne zu TOP 13 vorgetragen. Nach Redebeiträgen aller Fraktionen sowie Bürgermeister Rotter lässt der Stadtverordnetenvorsteher zunächst über den Beschlussvorschlag unter TOP 12 abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Anordnung der Baulandumlegung gemäß § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 03.11.2017 zuletzt geändert am 08.08.2020 für das Gebiet nördlich der Kapellenstraße in Rödermark / Ober-Roden, Bezeichnung „Gewerbegebiet Kapellenstraße“.
Mit der Durchführung des Umlegungsverfahrens wird der Magistrat als Umlegungsstelle beauftragt.
Abstimmungsergebnis:einstimmig angenommen
Zustimmung:CDU (12), AL/Die Grüne (9), SPD (4), FWR (4), FDP (3), Fraktionslos (1)
Ablehnung:/
Enthaltung:/
19.02.2021 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark