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Auszug - Antrag der FDP-Fraktion: Geänderte Fassung: Grünflächenpflege in Rödermark nach ökologischen Kriterien  

 
 
Fortsetzung der 35. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 35
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 19.02.2021 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
FDP/0268_1/19 Geänderte Fassung: Grünflächenpflege in Rödermark nach ökologischen Kriterien (in interfraktionellen Antrag umgewandelt)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Interfraktioneller Antrag
Federführend:Gremien-Büro   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Der vorliegende Antrag der FDP-Fraktion wird von Herrn Dr. Werner begründet. Da der Antrag die Zustimmung aller Fraktionen finden wird, stellt sich die Frage, diesen als interfraktionellen Antrag einzubringen. Um dies final zu klären, beantragt Herr Kruger eine Sitzungsunterbrechung. In der Folge wird die Sitzung in der Zeit von 20:15 Uhr bis 20:17 Uhr unterbrochen. Nachdem der Stadtverordnetenvorsteher die Sitzungsunterbrechung aufgehoben hat, signalisiert Herr Kruger die Zustimmung zur Umwandlung des FDP-Antrages in einen interfraktionellen Antrag. Der Stadtverordnetenvorsteher lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt, die Kriterien bei der städtischen Grünflächenpflege dahingehend anzupassen, dass ökologische Aspekte deutlich sichtbarer in den Vordergrund gerückt werden, als dies heute der Fall ist. Pflegepläne sind gegebenenfalls entsprechend umzustellen. Dies gilt vor allem für: die Grünflächen der städtischen Kitas, die Kinderspielplätze, innerörtliche Grünflächen und Parkanlagen von mehr als 100 qm Größe, die städtischen Friedhöfe sowie von Straßenbegleitgrün und die Randstreifen entlang von Feldwegen.

 

gliche Maßnahmen, um dieses Ziel zu erreichen, können sein:

        Reduzierung der Mähzyklen, wo dies sinnvoll und möglich

        Anlage von Blühflächen auf den Friedhöfen

        Verändertes Laubmanagement (u.a. vollständiger Verzicht auf Laubsauger und

Beschränkung des Einsatzes von Laubsaugern auf Wege und asphaltierte Flächen, Belassen von Restlaubflächen auf Spielplätzen und Kindertageseinrichtungen.

        Weitestgehende Verbannung von Pflanzen mit gefüllten Blüten von städtischen Grünflächen (z.B. Forsythie, Geranie, Stockrose, die meisten Dahlien, Chrysanthemen, Astern)

        Bevorzugte Anpflanzung von heimischen Blühpflanzen mit hohem Nutzen für die Insektenwelt

        Stehenlassen abgeblühter Flächen bis in das Frühjahr, wo dies möglich ist

        Schulungen von Personal (Betriebshof, Friedhof, Kitas), damit die Gründe für die Umstellung verstanden und auch weitergegeben werden kann.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 

Zustimmung: CDU (13), AL/Die Grüne (8), SPD (4), FWR (4), FDP (3), Fraktionslos (1) 

Ablehnung: /

Enthaltung: /