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Tagesordnung - 24. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark  

 
 
Bezeichnung: 24. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Datum: Di, 01.10.2024 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kulturhalle
Ort: Dieburger Str. 27, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Magistrats      
Ö 3  
Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 3.1     Anfrage der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Fahrstuhl Bahnhof Ober-Roden  
CAL/0254/24  
Ö 3.2     Anfrage der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: WUMBOR-Weg, Überquerungen von Straßen  
CAL/0255/24  
Ö 3.3     Anfrage der Fraktion FWR: Fahrradverkehr  
FWR/0257/24  
Ö 3.4     Anfrage der FDP-Fraktion: Einstellung des Betriebs der Kita Waldmeister  
FDP/0262/24  
Ö 3.5     Anfrage der FDP-Fraktion: Aktuelle Kinderzahlen und Betreuungsbedarf in Rödermark  
FDP/0263/24  
Ö 3.6     Anfrage der FDP-Fraktion: Krankenstand des Kita-Personals in Rödermark  
FDP/0264/24  
Ö 3.7     Anfrage der FDP-Fraktion: Sachstand Gebietsentwicklung an der Mainzer Straße  
FDP/0265/24  
Ö 3.8     Anfrage der FDP-Fraktion: Sachstand: "Kommunen für biologische Vielfalt"  
FDP/0266/24  
Ö 4  
Wahl einer stellvertretenden Schriftführung der Stadtverordnetenversammlung  
VO/0234/24  
Ö 5  
Bestimmung des Termins der Wahl sowie einer eventuell notwendig werdenden Stichwahl für die Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin der Stadt Rödermark (Amtszeit ab 01.07.2025)  
VO/0233/24  
Ö 5.1  
Änderungsantrag der FDP-Fraktion: Bestimmung des Termins der Wahl sowie einer eventuell notwendig werdenden Stichwahl für die Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin der Stadt Rödermark  
FDP/0233_1/24  
Ö 6  
Gesamtabschluss 2022  
Enthält Anlagen
VO/0193/24  
Ö 7  
Jahresabschluss 2023  
Enthält Anlagen
VO/0253/24  
Ö 8  
Beteiligungsbericht 2023  
Enthält Anlagen
VO/0243/24  
Ö 9  
Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer ab 01.01.2025 in der Stadt Rödermark - Hebesatzsatzung -  
Enthält Anlagen
VO/0232/24  
Ö 10  
Neufassung der Gefahrenabwehrverordnung  
Enthält Anlagen
VO/0250/24  
Ö 11  
Beschluss einer Benutzungs- und Gebührensatzung für die städtischen Notunterkünfte für unfreiwillig obdachlose Menschen (Einweisung auf Grundlage des § 11 HSOG)  
Enthält Anlagen
VO/0244/24  
Ö 12  
Änderung/ Ergänzung der Zisternensatzung der Stadt Rödermark  
Enthält Anlagen
VO/0239/24  
Ö 13  
Grundsatzbeschluss "Alte Wache"  
Enthält Anlagen
VO/0241/24  
Ö 14  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan A31.1 "Urbanes Gebiet Kapellenstraße" - Aktueller Sachstand, Vorvertrag vom 17.12.2019, weiteres Vorgehen  
Enthält Anlagen
VO/0242/24  
Ö 15  
Beitrittsbeschluss zum Wirtschaftsplan der Kommunalen Betriebe Rödermark (KBR)  
Enthält Anlagen
VO/0238/24  
Ö 16  
Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Kommunale Betriebe Rödermark" - 7. Änderung -  
Enthält Anlagen
VO/0240/24  
Ö 17  
Antrag der FDP-Fraktion: Klimaneutraler Kraftstoff (HVO100) für die Fahrzeuge der Stadt Rödermark  
FDP/0168/24  
Ö 18  
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Prüfung der Möglichkeiten für Freiflächenphotovoltaik in Rödermark  
CAL/0203/24  
Ö 19  
Antrag der SPD-Fraktion: Anordnung von Tempo 30  
SPD/0256/24  
Ö 19.1  
Änderungsantrag der Fraktion FWR: Anordnung von Tempo 30  
FWR/0256_1/24  
Ö 20  
Antrag der Fraktion FWR: Einrichtung "Runder Tisch - Grüne Mitte"  
FWR/0258/24  
Ö 21  
Antrag der Fraktion FWR: Änderung Richtlinien Förderung von Mini-PV Anlagen ("Balkonkraftwerke")  
FWR/0259/24  
Ö 22  
Antrag der FDP-Fraktion: Sicherstellung der Barrierefreiheit (Aufzug) am Bahnhof Ober-Roden  
FDP/0261/24  
Ö 23  
Antrag der Fraktion FWR und FDP-Fraktion: Neustart beim Kulturhallenprogramm  
FF/0260/24  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Das städtische Kulturprogramm in der Kulturhalle ab der Spielzeit 2025/26 soll im Vergleich zu den vergangenen Spielzeiten deutlich differenzierter und umfangreicher werden. Am Ziel, mit den Einnahmen aus Kartenverkäufen die Kosten für den Einkauf und die Durchführung des Programms zu decken, wird festgehalten.

Hierzu wird der Magistrat beauftragt:

 

1)      das Wahlabonnement nach Möglichkeit bereits ab der Spielzeit 2025/26, spätestens aber mit der Spielzeit 2026/27 wieder einzuführen,

2)      die Anzahl und die Vielfalt der angebotenen Veranstaltungen zu erhöhen (z.B. Oper, Operette, Musical, Musiktheater, Musikshows, Konzerte, Kabarett, klassisches Theater, Boulevardtheater, Comedians, Kindertheater, Artistikshows, Reiseberichte etc.),

3)      Bzgl. Kinder- und Jugendtheater soll das Angebot weiter ausgebaut werden. Anzustreben ist eine enge Kooperation mit den städtischen Kitas und Schulen. Die Kinder- und Jugendtheater-Angebote der Städte Dreieich, Neu-Isenburg und Rodgau können hierbei als Orientierung zur Programmgestaltung dienen.

 

Um die Ziele zu erreichen, soll der neu einzustellenden Fachdienstleitung Kultur möglichst freie Hand gegeben werden. Die folgenden Punkte können dabei als Anregungen dienen:

 

        Prüfung, ob weitere in der Vergangenheit erfolgreiche Formen von Abonnements wieder eingeführt werden können.

        Prüfung, inwieweit geförderte Kulturprogramme auch in der Kulturhalle stattfinden können.

        Eine ausgeglichene Finanzierung der Veranstaltungen kann durch eine Mischkalkulation von sehr gut verkauften Veranstaltungen, geschickten Verhandlungen mit den Anbietern, Zusammenarbeit mit Städten, die ebenfalls ein Kulturangebot machen, Networking und dem Nutzen von Beziehungen kundiger Bürger erzielt werden.

        Die Gewinnung von Sponsoren oder Paten für Veranstaltungen sollte als Finanzierungsmöglichkeit verstärkt aufgegriffen werden.

        Die Prüfung der Teilnahme der Stadt Rödermark an überregionalen Veranstaltungen wie dem Kreiskultursommer oder dem Kultursommer Südhessen sollte forciert werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

   
    17.09.2024 - Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur
    Ö 3 - zur Kenntnis genommen
   

 

 

   
    19.09.2024 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 21 - zur Kenntnis genommen
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Das städtische Kulturprogramm in der Kulturhalle ab der Spielzeit 2025/26 soll im Vergleich zu den vergangenen Spielzeiten deutlich differenzierter und umfangreicher werden. Am Ziel, mit den Einnahmen aus Kartenverkäufen die Kosten für den Einkauf und die Durchführung des Programms zu decken, wird festgehalten.

Hierzu wird der Magistrat beauftragt:

 

1)      das Wahlabonnement nach Möglichkeit bereits ab der Spielzeit 2025/26, spätestens aber mit der Spielzeit 2026/27 wieder einzuführen,

2)      die Anzahl und die Vielfalt der angebotenen Veranstaltungen zu erhöhen (z.B.

Oper, Operette, Musical, Musiktheater, Musikshows, Konzerte, Kabarett, klassisches Theater, Boulevardtheater, Comedians, Kindertheater, Artistikshows, Reiseberichte etc.),

3)      Bzgl. Kinder- und Jugendtheater soll das Angebot weiter ausgebaut werden. Anzustreben ist eine enge Kooperation mit den städtischen Kitas und Schulen. Die Kinder- und Jugendtheater-Angebote der Städte Dreieich, Neu-Isenburg und Rodgau können hierbei als Orientierung zur Programmgestaltung dienen.

 

Um die Ziele zu erreichen, soll der neu einzustellenden Fachdienstleitung Kultur möglichst freie Hand gegeben werden. Die folgenden Punkte können dabei als Anregungen dienen:

 

        Prüfung, ob weitere in der Vergangenheit erfolgreiche Formen von Abonnements wieder eingeführt werden können.

        Prüfung, inwieweit geförderte Kulturprogramme auch in der Kulturhalle stattfinden können.

        Eine ausgeglichene Finanzierung der Veranstaltungen kann durch eine Mischkalkulation von sehr gut verkauften Veranstaltungen, geschickten Verhandlungen mit den Anbietern, Zusammenarbeit mit Städten, die ebenfalls ein Kulturangebot machen, Networking und dem Nutzen von Beziehungen kundiger Bürger erzielt werden.

        Die Gewinnung von Sponsoren oder Paten für Veranstaltungen sollte als Finanzierungsmöglichkeit verstärkt aufgegriffen werden.

        Die Prüfung der Teilnahme der Stadt Rödermark an überregionalen Veranstaltungen wie dem Kreiskultursommer oder dem Kultursommer Südhessen sollte forciert werden.

 

Es erfolgt keine Beschlussempfehlung.

 

   
    01.10.2024 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 23 - abgelehnt
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Das städtische Kulturprogramm in der Kulturhalle ab der Spielzeit 2025/26 soll im Vergleich zu den vergangenen Spielzeiten deutlich differenzierter und umfangreicher werden. Am Ziel, mit den Einnahmen aus Kartenverkäufen die Kosten für den Einkauf und die Durchführung des Programms zu decken, wird festgehalten.

Hierzu wird der Magistrat beauftragt:

 

1)      das Wahlabonnement nach Möglichkeit bereits ab der Spielzeit 2025/26, spätestens aber mit der Spielzeit 2026/27 wieder einzuführen,

2)      die Anzahl und die Vielfalt der angebotenen Veranstaltungen zu erhöhen (z.B. Oper, Operette, Musical, Musiktheater, Musikshows, Konzerte, Kabarett, klassisches Theater, Boulevardtheater, Comedians, Kindertheater, Artistikshows, Reiseberichte etc.),

3)      Bzgl. Kinder- und Jugendtheater soll das Angebot weiter ausgebaut werden. Anzustreben ist eine enge Kooperation mit den städtischen Kitas und Schulen. Die Kinder- und Jugendtheater-Angebote der Städte Dreieich, Neu-Isenburg und Rodgau können hierbei als Orientierung zur Programmgestaltung dienen.

 

Um die Ziele zu erreichen, soll der neu einzustellenden Fachdienstleitung Kultur möglichst freie Hand gegeben werden. Die folgenden Punkte können dabei als Anregungen dienen:

 

        Prüfung, ob weitere in der Vergangenheit erfolgreiche Formen von Abonnements wieder eingeführt werden können.

        Prüfung, inwieweit geförderte Kulturprogramme auch in der Kulturhalle stattfinden können.

        Eine ausgeglichene Finanzierung der Veranstaltungen kann durch eine Mischkalkulation von sehr gut verkauften Veranstaltungen, geschickten Verhandlungen mit den Anbietern, Zusammenarbeit mit Städten, die ebenfalls ein Kulturangebot machen, Networking und dem Nutzen von Beziehungen kundiger Bürger erzielt werden.

        Die Gewinnung von Sponsoren oder Paten für Veranstaltungen sollte als Finanzierungsmöglichkeit verstärkt aufgegriffen werden.

 

        Die Prüfung der Teilnahme der Stadt Rödermark an überregionalen Veranstaltungen wie dem Kreiskultursommer oder dem Kultursommer Südhessen sollte forciert werden.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt 

 

Zustimmung: FWR (4), FDP (2) 

Ablehnung: CDU (9), AL/Grüne (7), SPD (5)

Enthaltung: ./.