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Vorlage - CAL/0203/24  

 
 
Betreff: Prüfung der Möglichkeiten für Freiflächenphotovoltaik in Rödermark
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag CDU-Fraktion und AL/Grüne
Federführend:Gremien   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
18.09.2024 
28. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie      
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
19.09.2024 
28. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses      
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
01.10.2024 
24. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:
 

Große Freiflächenphotovoltaikanlagen sind ein Baustein der Energiekonzepte vieler Kommunen. Kurz- bis mittelfristige CO2-neutrale Versorgung des Sandortes Rödermark mit regenerativer Energie ist Ziel des Klimaschutzkonzeptes.

Da es sich um die Errichtung einer technischen Anlage im Außenbereich handelt, sind im Vorfeld konkreter Planungen umfangreiche Prüfungen für eine Zulässigkeit einer solchen Anlage erforderlich.

 

  • Rechtliche Grundlagen
  • Regionalplanerische Aspekte
  • Landschaftsplanerische Aspekte
  • Verkehrsplanerische Aspekte
  • Eigentumsrechtliche Rahmenbedingungen

 

Durch die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen werden erhebliche Beeinträchtigungen von Umweltbelangen vorbereitet. Es sind Umweltauswirkungen auf Boden und Fläche, Wasser, Luft und Klima, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Landschaft und Erholung sowie Mensch und seine Gesundheit zu erwarten. Durch entsprechende (Vermeidungs-) Maßnahmen können diese Auswirkungen weitestgehend vermieden, verringert oder ausgeglichen werden.

 

 

 

Flächenausgleich:

Flächenneuinanspruchnahmen für Sonderbauflächen ausschließlich für Solarenergie wie Freiflächen-Photovoltaikanlagen sind gemäß der von der Verbandskammer des Regionalverband FrankfurtRheinMain am 29.04.2015 beschlossenen und durch Beschlüsse vom 11.12.2019 und 14.12.2022 ergänzten Richtlinie zum Flächenausgleich von dem Erfordernis des Flächenausgleichs ausgenommen.

 

Als Grundlage für eine spätere planerische Abwägung benötigen die Stadtverordneten umfangreiche Informationen.

 

Es wird auf ein derzeit laufendes Verfahren der Stadt Hanau verwiesen - geplant ist hier die Errichtung einer ca. 2,2 ha großen Photovoltaik-Freiflächenanlage. Es wird allgemein erwartet, dass dieses Verfahren mit positivem Ergebnis zu Ende geführt werden kann.

(3. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 für die Stadt Hanau, Stadtteil Südost, Gebiet: "PV-Freiflächenanlage am Rodenbacher Weg")
 


Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen unter welchen Rahmenbedingungen die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Rödermark möglich wäre.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: