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Vorlage - FF/0260/24  

 
 
Betreff: Neustart beim Kulturhallenprogramm
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag der Fraktion Freie Wähler und FDP-Fraktion
Federführend:Gremien   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur Vorberatung
17.09.2024 
21. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Integration und Kultur      
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
19.09.2024 
28. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses      
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
01.10.2024 
24. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:
 

Das in Rödermark bestehende Kulturangebot ist weit über seine Stadtgrenzen hinaus bekannt. Die kulturelle Vielfalt wird hierbei im Wesentlichen vom AZ, der Musikgemeinde, den Red Rooster, dem Dinjerhof, dem Jazzclub und den kulturtreibenden Verein getragen.

 

Als städtischer Beitrag zum kulturellen Leben wurde vor einigen Wochen das aktuelle Kulturhallenprogramm 2024/2025 veröffentlicht[1] [2]. Bei rein objektiver Betrachtung desselben fällt auf, dass sowohl bei der Anzahl als auch der Vielfältigkeit der Veranstaltungen deutliche Einschnitte im Vergleich mit dem Programm von vor 15 Jahren vorgenommen wurden. So wird die Kulturhalle oder ihr Foyer an rund 140 Tagen im Jahr für Veranstaltungen genutzt, von denen aber weniger als 20 im Rahmen des städtischen Kulturprogramms organisiert werden. Vor nicht allzu langer Zeit waren es 30 oder mehr und es gab mehrere Abo-Reihen im Angebot, die es seit mehreren Jahren nicht mehr gibt.

 

Insgesamt betrachtet bietet das städtische Programm in der Kulturhalle ausschließlich leichte Muse, vorwiegend Cover- Veranstaltungen, Musicals und musikalische Shows, von denen sich einige auch mitunter mehrmals wiederholen. 

Weiterhin wird die von der Stadtverordnetenversammlung einstimmig beschlossene Belebung des Kinder- und Jugendtheaters[3] derzeit nur durch eine Show auf dem Eis und zwei Familien-Musicals dargestellt. Dies erfüllt nur sehr unzureichend den oben genannten Beschluss. 

Anzustreben ist hier eine enge Kooperation mit den städtischen Kitas und Schulen, welche derzeit nicht im Programm der Kulturhalle abgebildet wird. Die abwechslungs- und umfangreichen Kinder- und Jugendtheater-Angebote einiger Nachbarkommunen, insbesondere der Städte Dreieich, Neu-Isenburg und Rodgau, können hier als Orientierung zur Programmgestaltung dienen.

 

Neben einem echten Kindertheater beinhaltet das aktuelle Programm darüber hinaus z.B. weder klassisches Theater noch Boulevard-Theater. Auch Reiseberichte oder Multimediashows sucht der interessierte Bürger vergebens. Konzerte außerhalb der Klassik fehlen seit Jahren komplett. Defizite im Angebot, die baldmöglichst zu schließen sind.

 

Auch die in früheren Zeiten sehr beliebten Abonnements, insbesondere das Wahl-Abonnement, sollten wieder eingeführt werden. Abonnements bedeuten Ermäßigung für die Besucher, erzielen eine stärkere Kundenbindung und bringen Planungssicherheit.

Bei stetigen (beziehungsweise steigenden) unterjährigen Fixkosten für den Kulturhallenbetrieb bleibt das angekündigte kulturelle Kulturhallenprogramm deutlich hinter seinen Möglichkeiten zurück, welche die Kulturhalle und das kulturell interessierte Umfeld ihm bieten würden. Insbesondere unter dem Aspekt, dass diese Fixkosten sich nicht mit der Anzahl der Kulturveranstaltungen erhöhen, ist das aktuell dargebotene Programm unbefriedigend. 

 

Die Antragssteller sehen durchaus, dass einige der geplanten Veranstaltungen auf ein interessiertes Publikum treffen, einen kulturellen Querschnitt für alle Alters- und Interessensgruppen und ein ausgewogenes Verhältnis von Unterhaltung und Anspruch können wir aber nicht feststellen.
 


[1] „Kulturhalle 24/25: Feuerwerk von A bis Z“ – Neues Heimatblatt Rödermark vom 07.06.2024

[2] „Mehr als 7000 Gäste: Trend geht nach oben“ – Offenbach Post vom 11.06.2024

[3] vgl. Vorlage - FWR/0135/22


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das städtische Kulturprogramm in der Kulturhalle in der Spielzeit 2025/26 soll im Vergleich zu den vergangenen Spielzeiten deutlich differenzierter und umfangreicher werden. Der Richtwert für die Zahl der Veranstaltungen im Rahmen des städtischen Kulturprogramms soll in Zukunft wieder 30 betragen. Am Ziel, mit den Einnahmen aus Kartenverkäufen die Kosten für den Einkauf und die Durchführung des Programms zu decken, wird festgehalten.

 

Hierzu wird der Magistrat beauftragt:

 

1)      das Wahlabonnement ab der Spielzeit 2025/26 wieder einzuführen,

2)      zu prüfen, ob weitere, in der Vergangenheit erfolgreiche Formen von Abonnements wieder eingeführt werden können,

3)      die Vielfalt der angebotenen Veranstaltungen zu erhöhen (z.B. Oper, Operette, Musical, Musiktheater, Musikshows, Konzerte, Kabarett, klassisches Theater, Boulevardtheater, Comedians, Kindertheater, Artistikshows, Reiseberichte etc.),

4)      zu prüfen, inwieweit geförderte Kulturprogramme auch in der Kulturhalle stattfinden können.

5)      Eine ausgeglichene Finanzierung der Veranstaltungen ist durch eine Mischkalkulation von sehr gut verkauften Veranstaltungen, geschickten Verhandlungen mit den Anbietern, Zusammenarbeit mit Städten, die ebenfalls ein Kulturangebot machen, Networking und dem Nutzen von Beziehungen kundiger Bürger zu erzielen.

6)      Die Gewinnung von Sponsoren oder Paten für Veranstaltungen ist als Finanzierungsmöglichkeit verstärkt aufzugreifen.

7)      Die Prüfung der Teilnahme der Stadt Rödermark an überregionalen Veranstaltungen wie dem Kreiskultursommer oder dem Kultursommer Südhessen soll forciert werden.

8)      Bzgl. Kinder- und Jugendtheater soll das Angebot weiter ausgebaut werden. Anzustreben ist eine enge Kooperation mit den städtischen Kitas und Schulen. Die Kinder- und Jugendtheater-Angebote der Städte Dreieich, Neu-Isenburg und Rodgau können hierbei als Orientierung zur Programmgestaltung dienen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: