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Sachverhalt/Begründung: Nach den aktuellen Richtlinien[1] zur Förderung von Mini-PV Anlagen wird bei positivem Förderbescheid die Installation eines „Balkonkraftwerks“ mit einer Pauschalsumme von 200€ gefördert. Die Summe orientierte sich an der damaligen Marktlage, bei der der durchschnittliche Anschaffungspreis deutlich über dem heutigen Marktangebot lag. So sind mittlerweile Mini-PV Module mit einer Nennleistung von 800 Watt für bereits ca. 300€ zu erwerben. Bei einer Fördersumme von 200€ entspräche dies einer Förderquote von 66%. Um die Förderquote aber der aktuellen Marktsituation und auch zukünftigen Preisschwankungen anzupassen, sollte die Bemessung der maximalen Fördersumme neben einem Pauschalbetrag auch eine prozentuale Deckelung beinhalten. Diese sollte nach Auffassung der FWR 20% betragen. Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt, Punkt 4.1 der „Richtlinien der Stadt Rödermark zur Installation einer Mini-PV Anlage/Balkonmodul“ wie folgt zu ändern: Die Förderhöhe beträgt pro Haushalt einmalig 20% vom Nettoanschaffungspreis, jedoch maximal 200€ für die Anschaffung einer Mini-PV-Anlage/ eines Balkonmoduls, welches eine Einspeiseleistung von 300 bis 800 Watt hat. Diese Vorgabe wird erfüllt, wenn entweder das Solarmodul eine Wirkleistung von maximal 800 Watt hat (bzw. auf diese Leistung gedrosselt wird) oder wenn die maximale Wechselrichterleistung 800 VA gemäß Herstellerangaben beträgt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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