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Sachverhalt/Begründung:
Gemäß § 114 Abs. 1 HGO beschließt die Stadtverordnetenversammlung den vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss bis spätestens 31.12. des zweiten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und entscheidet zugleich über die Entlastung des Magistrats.
Der Jahresabschluss 2023 wurde seitens der Revision des Kreises Offenbach in der Zeit vom 17.06.24 bis 02.07.24 geprüft und am 29.08.2024 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Das Jahresergebnis 2023 der Stadt Rödermark weist im ordentlichen Ergebnis einen Überschuss in Höhe von 118.243,41 € (Plan -1.699.587,32 €) auf. Im außerordentlichen Ergebnis verzeichnet die Stadt Rödermark einen Gewinn in Höhe von 76.754,39 € (Plan 51.627,39 €).
Der Gesamtgewinn beträgt 194.997,80 € (Plan -1.647.959,93 €).
Das Jahresergebnis 2023 wird gemäß § 24 (1) i.V.m § 46 (3) GemHVO der Rücklage zugeführt.
Die Verbesserung des Jahresergebnis 2023 resultiert im Wesentlichen aus den höheren Steuererträgen von rund 1,9 Mio. Euro sowie nicht verausgabten Personalaufwendungen in Höhe von 1,4 Mio. Euro. Dem stehen Mehraufwendungen in den Bereichen Gewerbe- und Heimatumlage von 0,4 Mio. Euro und Dienstleistungen an Dritte (Helmeca-Kräfte) von 0,7 Mio. Euro gegenüber.
Für die zu erwartenden Mehraufwendungen im Bereich des Finanzausgleichs konnte eine Rückstellung in Höhe von rund 2,4 Mio. Euro gebildet werden.
Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Revision des Kreises Offenbach vom 29. August 2024 versehenen Jahresabschluss 2023 gemäß § 114 HGO fest und entlastet somit den Magistrat für die Führung der Geschäfte.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein Anlagen Jahresabschluss 2023
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