Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung: Gemäß § 61 HGO ist über jede Sitzung der Stadtverordnetenversammlung eine Niederschrift zu fertigen.
Um eine dauerhafte Handlungsfähigkeit und somit die Vertretung der Schriftführung sowohl in der Stadtverordnetenversammlung als auch im Ältestenrat zu gewährleisten (z. B. im Urlaubs- oder Krankheitsfall), wird die Wahl einer weiteren Stellvertretung als sinnvoll erachtet.
Es wird empfohlen, die Aufgaben einer weiteren Schriftführung Frau Miriam Brockmann, Sachbearbeiterin FD Gremien, zu übertragen.
Aus § 61 Abs. 2 HGO ergibt sich, dass die Bestellung durch Wahl zu erfolgen hat.
Für die Wahl gilt § 55 Abs. 3 HGO. Es kann auch durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden.
Die Bestellung der derzeitigen Schriftführerin und ihrer Stellvertretungen bleibt unverändert:
Schriftführerin: Frau Sandra Täufer Erste Vertreterin der Schriftführerin: Frau Susanne Morian Zweiter Vertreter der Schriftführerin: Herr Matthias Ritter
Beschlussvorschlag:
Als weitere Vertreterin der Schriftführerin in der Stadtverordnetenversammlung und im Ältestenrat wird Frau Miriam Brockmann gewählt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Ja / Nein
Anlagen
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