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Vorlage - VO/0234/24  

 
 
Betreff: Wahl einer stellvertretenden Schriftführung der Stadtverordnetenversammlung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Gremien   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
01.10.2024 
24. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:
 

Gemäß § 61 HGO ist über jede Sitzung der Stadtverordnetenversammlung eine Niederschrift zu fertigen.

 

Um eine dauerhafte Handlungsfähigkeit und somit die Vertretung der Schriftführung sowohl in der Stadtverordnetenversammlung als auch im Ältestenrat zu gewährleisten (z. B. im Urlaubs- oder Krankheitsfall), wird die Wahl einer weiteren Stellvertretung als sinnvoll erachtet.

 

Es wird empfohlen, die Aufgaben einer weiteren Schriftführung Frau Miriam Brockmann, Sachbearbeiterin FD Gremien, zu übertragen.

 

Aus § 61 Abs. 2 HGO ergibt sich, dass die Bestellung durch Wahl zu erfolgen hat.

 

r die Wahl gilt § 55 Abs. 3 HGO. Es kann auch durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden.

 

Die Bestellung der derzeitigen Schriftführerin und ihrer Stellvertretungen bleibt unverändert:

 

Schriftführerin: Frau Sandra Täufer

Erste Vertreterin der Schriftführerin: Frau Susanne Morian

Zweiter Vertreter der Schriftführerin: Herr Matthias Ritter

 

 

 


 


Beschlussvorschlag:

 

Als weitere Vertreterin der Schriftführerin in der Stadtverordnetenversammlung und im Ältestenrat wird Frau Miriam Brockmann gewählt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja / Nein

 

 


Anlagen