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Sachverhalt: Die Stadtverordnetenversammlung hat am 05. März 2024 den Wirtschaftsplan der KBR beschlossen. Auf Grund der finanziellen Situation und aus weiteren, grundsätzlichen Erwägungen, wurden die Investitionen im Wirtschaftsplan der KBR, insbesondere beim Um- und Neubau des Feuerwehrstützpunktes, im Vorfeld der Beschlussfassung stark reduziert. Eine Reduzierung bei der veranschlagten Darlehensaufnahme (5 Mio. Euro) wurde nicht vorgenommen.
Der Wirtschaftsplan wurde der Kommunalaufsicht am 22.03.2024 zur Genehmigung vorgelegt und mit Verfügung vom 04.07.2024 genehmigt. Dabei wurde die für 2024 veranschlagte Darlehensaufnahme nur bis zu einer Höhe von 3,63 Mio. Euro genehmigt. Dies ist exakt der ungedeckte Betrag der für 2024 veranschlagten Auszahlungen für Investitionen. Da die Summe der veranschlagten Darlehen die Auszahlungen für Investitionstätigkeit nicht übersteigen darf, ist die reduziert genehmigte Darlehensaufnahme folgerichtig erfolgt.
Die Kommunalaufsicht kann so verfahren, benötigt aber in diesem Fall die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zur Reduzierung des Höchstbetrages der Kredite (sogenannter Beitrittsbeschluss gemäß „Hinweise zur Anwendung der haushalts-rechtlichen Vorschriften der Hessischen Gemeindeordnung“; hier Hinweis 7, Ziffer b zu § 103 HGO). Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung tritt der von der Kommunalaufsicht des Kreises Offenbach vorgenommenen Reduzierung beim Höchstbetrag der Kredite, von ursprünglich 5 Mio. Euro, um 1,37 Mio. Euro, auf nunmehr 3,63 Mio. Euro bei.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Ja / Nein
Anlage Beschluss Wirtschaftsplan 2024 + 2025
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