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Vorlage - SPD/0256/24  

 
 
Betreff: Anordnung von Tempo 30
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag SPD-Fraktion
Federführend:Gremien   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Anhörung
18.09.2024 
28. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie      
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Anhörung
19.09.2024 
28. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses      
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
01.10.2024 
24. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:
 

Bundestag und Bundesrat haben am 14.06.2024 die Novelle des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) verabschiedet.

 

§ 6 Verordnungsermächtigungen

 

(4a) 1 Rechtsverordnungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, 8, 15 Buchstabe b oder c, Nummer 16 oder 18 können auch erlassen werden zur Verbesserung des Schutzes der Umwelt, darunter des Klimaschutzes, zum Schutz der Gesundheit oder zur Unterstzung der städtebaulichen Entwicklung, soweit sie nicht bereits nach Absatz 4 erlassen werden können.

2 Diese Rechtsverordnungen sollen insbesondere vorsehen, dass Gemeinden bei den nach Landesrecht für die Ausführung der Rechtsverordnungen bestimmten Behörden den Erlass von Anordnungen zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, zur Verbesserung des Schutzes der Umwelt, zum Schutz der Gesundheit oder zur Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung beantragen können.

3 Die nach Satz 1 erlassenen Rechtsverordnungen und auf ihnen beruhenden Anordnungen müssen neben der Verbesserung des Schutzes der Umwelt, des Schutzes der Gesundheit oder der Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung die Leichtigkeit des Verkehrs berücksichtigen und dürfen die Sicherheit des Verkehrs nicht beeinträchtigen.

 

Die Novelle des Straßenverkehrsgesetzes räumt den Kommunen deutlich mehr Spielraum zur Anordnung von Tempo 30 ein.

 

Wir beantragen daher:
 


Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen , ob angesichts der neuen Rechtslage auf nachstehenden Straßen Tempo 30 angeordnet werden kann:

 

Rodaustraße, Ober Rodener Straße, Konrad-Adenauer-Str, Traminer Straße

 

Mainzer Straße, Nieder-Röder-Straße, Frankfurter Straße

 

Hauptstraße.

 

Das Prüfungsergebnis soll im rz 2025 vorliegen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: