Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Die bestmögliche, fachpädagogische Betreuung der Kinder ist eine der wesentlichsten, der wichtigsten, aber auch eine der kostenintensivsten Aufgaben einer jeden Kommune. Auf der einen Seite ist die auskömmliche Finanzierung der kommunalen Verpflichtungen durch Land und Bund in den nächsten Jahren (nach wie vor) nicht (vollständig) gesichert. Auf der anderen Seite sind diverse Rechtsansprüche vorhanden, rechtliche Vorgaben müssen beachtet werden und es besteht eine hohe Erwartungshaltung in der Bevölkerung. Daher ist es für eine Kommune und ihre Entscheidungsträger von höchster Wichtigkeit, die aktuellen und zukünftigen Bedarfe (Zahlen) möglichst genau zu kennen und folglich bewerten zu können. Diese Bedarfsabschätzung bildet die Grundlage für möglicherweise zeitnah anstehende Entscheidungen bezüglich des Ausbaus von Betreuungsplätzen in Rödermark.
Anfrage:
(Mit Blick auf die Zuständigkeiten bei den Schulkinderzahlen wird – falls erforderlich – darum gebeten, die entsprechenden Fragen in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Schulamt für den Landkreis Offenbach und die Stadt Offenbach am Main sowie gegebenenfalls mit dem Kreis Offenbach zu beantworten.) |
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