Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Diese Voraussetzung trifft nur auf die Berufsakademie Rhein-Main GmbH zu, die ihren Jahresabschluss 2023 im Juli 2024 festgestellt hat. Der Beteiligungsbericht 2023 wurde auf Basis dieser Abschlussdaten aufgestellt (s. Anlage).
Gemäß § 123a Abs. 3 HGO ist der Beteiligungsbericht in der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zur erörtern. Die Gemeinde hat die Einwohner über das Vorliegen des Beteiligungsberichts in geeigneter Form zu unterrichten, Die Einwohner sind berechtigt, den Beteiligungsbericht einzusehen. Beschlussvorschlag: Der Beteiligungsbericht 2023 wird zur Kenntnis genommen. Das Vorliegen des Beteiligungsberichts 2023 wird öffentlich bekannt gemacht. Im Anschluss an die öffentliche Bekanntmachung wird der Beteiligungsbericht 2023 öffentlich ausgelegt. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen: Nein Anlagen 1
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||