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Vorlage - VO/0233/24  

 
 
Betreff: Bestimmung des Termins der Wahl sowie einer eventuell notwendig werdenden Stichwahl für die Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin der Stadt Rödermark (Amtszeit ab 01.07.2025)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Gremien   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
19.09.2024 
28. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
01.10.2024 
24. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:
 

Die Amtszeit von Bürgermeister rg Rotter endet am 30. Juni 2025. Daher ist die Neuwahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Rödermark notwendig.

 

Gemäß § 39 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) wird der Bürgermeister/die Bürgermeisterin von den Bürgern der Stadt in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Wahl ist frühestens sechs und spätestens drei Monate vor Freiwerden der Stelle durchzuführen (§ 42 Abs. 3 HGO).

 

§ 42 Kommunalwahlgesetz (KWG) regelt, dass die Wahl sowie eine notwendig werdende Stichwahl jeweils an einem Sonntag stattfinden. Die Stichwahl findet frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der Wahl statt (§ 39 Abs. 1 b) HGO).

 

Die Bestimmung der Wahltermine ist gemäß § 42 KWG Aufgabe der Stadtverordnetenversammlung.

 

Der Wahlleiter hat den Wahltag und den Tag einer notwendig werdenden Stichwahl im Bekanntmachungsorgan der Stadt öffentlich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung muss spätestens am 90. Tag vor der Wahl erfolgen (§ 61 Abs. 1 KWO).

 

Der Magistrat empfiehlt, als Tag für die Direktwahl des Bürgermeisters den 26. Januar 2025 und als Termin für eine eventuell notwendig werdende Stichwahl den 09. Februar 2025 festzulegen.


 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung bestimmt als Tag für die Direktwahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin den

 

26. Januar 2025

 

und als Tag für eine eventuell notwendig werdende Stichwahl den 09. Februar 2025.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja / Nein

 

 


Anlagen