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Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan A31.1 "Urbanes Gebiet Kapellenstraße" - Aktueller Sachstand, Vorvertrag vom 17.12.2019, weiteres Vorgehen  

 
 
24. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 14
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 01.10.2024 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kulturhalle
Ort: Dieburger Str. 27, 63322 Rödermark
VO/0242/24 Vorhabenbezogener Bebauungsplan A31.1 "Urbanes Gebiet Kapellenstraße" - Aktueller Sachstand, Vorvertrag vom 17.12.2019, weiteres Vorgehen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1/610-102
Federführend:Stadtplanung   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Nach Redebeiträgen von Vertretern aller Fraktionen sowie Herrn Bürgermeister Rotter lässt die stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin über den Beschlussvorschlag abstimmen, zunächst über die Alternative 1, daraufhin über die Alternative 2.


Beschlussvorschlag:

 

Alternative 1:

 

Mit dem durch den Vorhabenträger Frank Immobilien GmbH/ Rödermark vorgelegten Projetzeitenplan besteht Einverständnis.

 

§ 3 Abs. 7 des „Vorvertrages zum Abschluss eines Durchführungsvertrages“ vom 17.12.2019 ist dahingehend zu ändern, dass als Frist für die Vorlage aller Planungsunterlagen sowie des unterzeichneten Durchführungsvertrag der 30.06.2025 festgelegt wird, so dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan A31.1 „Urbanes Gebiet Kapellenstraße“ noch vor der Sommerpause 2025 als Satzung beschlossen werden kann.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig abgelehnt

 

Zustimmung: ./.

Ablehnung: CDU (9), AL/Grüne (7), SPD (5), FWR (4), FDP (2)

Enthaltung: ./.

 

 

Alternative 2:

 

Die Stadt Rödermark, vertreten durch den Magistrat, macht von dem in § 7 des „Vorvertrages zum Abschluss eines Durchführungsvertrages“ vom 17.12.2019 vereinbarten Rücktrittsrecht Gebrauch. Die schriftliche Rücktrittserklärung ist dem Vorhabenträger Frank Immobilien GmbH/ Rödermark umgehend zuzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wird aufgehoben.

 

Das Baurecht für diesen Bereich entspricht weiterhin den Festsetzungen des Bebauungsplans A11.2 „Am Friedhof, 2. Änderungsplan“ (Sondergebiet, das der Erholung dient, gewerbliche Nutzungen, die auf einen Standort in Friedhofs- oder Schulnähe angewiesen sind). Sofern ein neues Bauvorhaben diesen Festsetzungen widerspricht, wird ein neues Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans zur Schaffung des entsprechenden Baurechts erforderlich.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 

Zustimmung: CDU (9), AL/Grüne (7), SPD (5), FWR (4), FDP (2)

Ablehnung: ./.

Enthaltung: ./.