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Vorlage - VO/0244/24  

 
 
Betreff: Beschluss einer Benutzungs- und Gebührensatzung für die städtischen Notunterkünfte für unfreiwillig obdachlose Menschen (Einweisung auf Grundlage des § 11 HSOG)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Soziale Stadt   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur Vorberatung
17.09.2024 
21. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Integration und Kultur      
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
19.09.2024 
28. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses      
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
01.10.2024 
24. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Entwurf Satzung Obdachlosigkeit  
Kosten- und Gebührenkalkulation Notunterbringung  

Sachverhalt/Begründung:
 

Das Wohnungssicherungskonzept der Stadt Rödermark beinhaltet sozialpädagogische und rechtliche Aspekte, bietet aber keine ausreichende Rechtssicherheit. Zudem ist die Art der bisherigen Gebührenberechnung aufwendiger als nötig.

 

Als sichere Rechtsgrundlage für die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtische Notunterbringung ist eine Gebührensatzung erforderlich. Eine Ausgestaltung der Benutzungsgebühren nach aktuellen Standards ist sinnvoll.

 

Eine Benutzungssatzung ist notwendig, um innerhalb verschiedener Szenarien, die sich in städt. Obdachlosenunterkünften ereignen können, einen so klaren und sicheren rechtlichen Rahmen zu schaffen, wie möglich.

 

Das bisherige Wohnungssicherungskonzept soll in angepasster Form neben der Satzung bestehen bleiben und dabei ausschließlich die Funktion einer fachlich-methodischen Handlungsgrundlage übernehmen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung über die Unterbringung von unfreiwillig obdachlosen Menschen in Unterkünften der Stadt Rödermark (Benutzungs- und Gebührensatzung Obdachlosigkeit). Diese soll zum 01.01.2025 in Kraft treten.

 

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die als Anlage zur Satzung beigefügte interne Kosten- und Gebührenkalkulation zur Kenntnis.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:
 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein


Anlagen

- Satzungsentwurf

- Kosten- und Gebührenkalkulation
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Satzung Obdachlosigkeit (73 KB)      
Anlage 2 2 Kosten- und Gebührenkalkulation Notunterbringung (51 KB)