Bürgerinformationssystem
Das Wohnungssicherungskonzept der Stadt Rödermark beinhaltet sozialpädagogische und rechtliche Aspekte, bietet aber keine ausreichende Rechtssicherheit. Zudem ist die Art der bisherigen Gebührenberechnung aufwendiger als nötig.
Als sichere Rechtsgrundlage für die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtische Notunterbringung ist eine Gebührensatzung erforderlich. Eine Ausgestaltung der Benutzungsgebühren nach aktuellen Standards ist sinnvoll.
Eine Benutzungssatzung ist notwendig, um innerhalb verschiedener Szenarien, die sich in städt. Obdachlosenunterkünften ereignen können, einen so klaren und sicheren rechtlichen Rahmen zu schaffen, wie möglich.
Das bisherige Wohnungssicherungskonzept soll in angepasster Form neben der Satzung bestehen bleiben und dabei ausschließlich die Funktion einer fachlich-methodischen Handlungsgrundlage übernehmen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung über die Unterbringung von unfreiwillig obdachlosen Menschen in Unterkünften der Stadt Rödermark (Benutzungs- und Gebührensatzung Obdachlosigkeit). Diese soll zum 01.01.2025 in Kraft treten.
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die als Anlage zur Satzung beigefügte interne Kosten- und Gebührenkalkulation zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein Anlagen - Satzungsentwurf - Kosten- und Gebührenkalkulation
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