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Tagesordnung - 21. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark  

 
 
Bezeichnung: 21. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Datum: Di, 07.05.2024 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Mehrzweckraum der Halle Urberach
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Magistrats      
Ö 3     Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 3.1  
Anfrage der Fraktion FWR: Freiwillige Tätigkeit von Asylsuchenden  
FWR/0095/24  
Ö 3.2  
Anfrage der Fraktion FWR: Städtebaulicher Vertrag Hainchesbuckel  
FWR/0096/24  
Ö 3.3  
Anfrage der FDP-Fraktion: Nachfrage (Vorzeichen) zum Haushaltsplan 2024-2025  
FDP/0097/24  
Ö 3.4  
Anfrage der FDP-Fraktion: Sachstand: Gemeinsamer Ordnungsbehördenbezirk Rödermark-Messel  
FDP/0098/24  
Ö 3.5  
Anfrage der FDP-Fraktion: Postfilialen (Pflichtstandorte) und "Post-Versorgung" in Rödermark  
FDP/0099/24  
Ö 4  
Ausnahmen der Wiederbesetzungssperre (Beschluss vom 05.03.2024)      
Ö 4.1  
Personalangelegenheit - Ausnahme der Wiederbesetzungssperre Fachbereich 1, Fachdienst IT-Dienste  
VO/0066/24  
Ö 4.2  
Personalangelegenheit - Ausnahme der Wiederbesetzungssperre Fachbereich 4, Fachdienst Jugend  
VO/0067/24  
Ö 4.3  
Personalangelegenheit - Ausnahme der Wiederbesetzungssperre Fachbereich 4, Fachdienst Soziale Stadt  
VO/0068/24  
Ö 4.4  
Personalangelegenheit - Ausnahme der Wiederbesetzungssperre Fachbereich 4, Fachdienst Freie Träger/Schulkindbetreuung  
VO/0069/24  
Ö 4.5  
Personalangelegenheit - Ausnahme der Wiederbesetzungssperre Fachbereich 4, Fachdienst Soziale Stadt  
VO/0070/24  
Ö 4.6  
Personalangelegenheit - Ausnahme der Wiederbesetzungssperre Fachbereich 4, Fachdienst Freie Träger/Schulkindbetreuung  
VO/0073/24  
Ö 4.7  
Personalangelegenheit - Ausnahme der Wiederbesetzungssperre Fachbereich 4, Fachdienst Freie Träger/Schulkindbetreuung  
VO/0074/24  
Ö 4.8  
Personalangelegenheit - Ausnahme der Wiederbesetzungssperre Fachbereich 4, Fachdienst Freie Träger/Schulkindbetreuung  
VO/0079/24  
Ö 4.9  
Personalangelegenheit - Ausnahme der Wiederbesetzungssperre Fachbereich 4, Fachdienst Soziale Stadt  
VO/0089/24  
Ö 4.10  
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Grüne: Wiederbesetzungssperre  
CAL/0120/24  
Ö 5  
Neuwahl von zwei Ortsgerichtsschöffinnen/Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Rödermark II (Urberach)  
VO/0061/24  
Ö 6  
Neuwahl/Wiederwahl von einer/einem Ortsgerichtsschöffin/ Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Rödermark I (Ober-Roden)  
VO/0064/24  
Ö 7  
Jahresabschluss 2022  
Enthält Anlagen
VO/0083/24  
Ö 8  
Neukalkulation der Friedhofsgebühren Änderung Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung  
Enthält Anlagen
VO/0071/24  
Ö 9  
Neufassung der "Satzung über die Stellplatzpflicht sowie die Gestaltung, Größe und Zahl der Stellplätze für Kraftfahrzeuge, Abstellplätze für Fahrräder sowie die Ablösung der Stellplätze für Kraftfahrzeuge der Stadt Rödermark" (Stellplatzsatzung)  
Enthält Anlagen
VO/0022/24  
Ö 9.1  
Änderungsantrag der FDP-Fraktion: Neufassung der "Satzung über die Stellplatzpflicht ..." (Stellplatzsatzung)  
FDP/0022_1/24  
Ö 10  
"Freiflächen- und Begrünungssatzung" der Stadt Rödermark
Enthält Anlagen
VO/0023/24  
Ö 11  
Änderung der Richtlinien zum Förderprogramm der Stadt Rödermark zur Installation einer Mini-PV-Anlage/Balkonmodul  
Enthält Anlagen
VO/0056/24  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

1. Abschnitt 4 „he und Umfang der Förderung“ Absatz (1) in der Richtlinien zum Förderprogramm der Stadt Rödermark zur Installation einer Mini-PV-Anlage/Balkonmodul wird wie folgt geändert: „Die Förderhöhe beträgt pro Haushalt pauschal einmalig 200 €r die Anschaffung einer Mini-PV-Anlage/ eines Balkonmoduls welches eine Einspeiseleistung von 300 bis 600 800 Watt hat. Diese Vorgabe wird erfüllt, wenn entweder das Solarmodul eine Wirkleistung von maximal 600 800 Watt hat (bzw. auf diese Leistung gedrosselt wird) oder wenn die maximale Wechselrichterleistung 600 800 VA gemäß Herstellerangaben beträgt.“.

2. Bei einer Änderung der gesetzlich erlaubtenchstleistung von Mini-PV-Anlagen/Balkonmodulen wird der Abschnitt 4 „he und Umfang der Förderung“ Absatz (1) der Richtlinien zum Förderprogramm der Stadt Rödermark zur Installation einer Mini-PV-Anlage/Balkonmodul an die gesetzlich erlaubtechstleistung angepasst.

Ergänzung

3. Im Abschnitt 5 „Antrags- und Bewilligungsverfahren Absatz (4) in der „Richtlinien zum Förderprogramm der Stadt Rödermark zur Installation einer Mini-PV-Anlage/Balkonmodul wird der Punkt „Nachweis der Anmeldung bei der e-netz Südhessen AG gestrichen.

4. Bei einer Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen wird die Richtlinien zum Förderprogramm der Stadt Rödermark zur Installation einer Mini-PV-Anlage/Balkonmodul an die neue Gesetzgebung angepasst.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

   
    24.04.2024 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 5 - (offen)
   

Beschlussvorschlag:

 

1. Abschnitt 4 „Höhe und Umfang der Förderung“ Absatz (1) in der „Richtlinien zum Förderprogramm der Stadt Rödermark zur Installation einer Mini-PV-Anlage/Balkonmodul“ wird wie folgt geändert: „Die Förderhöhe beträgt pro Haushalt pauschal einmalig 200 € für die Anschaffung einer Mini-PV-Anlage/ eines Balkonmoduls welches eine Einspeiseleistung von 300 bis 600 Watt hat. Diese Vorgabe wird erfüllt, wenn entweder das Solarmodul eine Wirkleistung von maximal 600 Watt hat (bzw. auf diese Leistung gedrosselt wird) oder wenn die maximale Wechselrichterleistung 600 VA gemäß Herstellerangaben beträgt.“.

2. Bei einer Änderung der gesetzlich erlaubten Höchstleistung von Mini-PV Anlagen/Balkonmodulen wird der Abschnitt 4 „Höhe und Umfang der Förderung“ Absatz (1) der „Richtlinien zum Förderprogramm der Stadt Rödermark zur Installation einer Mini-PV-Anlage/Balkonmodul“ an die gesetzlich erlaubte Höchstleistung angepasst.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 

Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR

Ablehnung: /

Enthaltung:   /

 

   
    25.04.2024 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 12 - (offen)
   

Beschlussvorschlag:

 

1. Abschnitt 4 „he und Umfang der Förderung“ Absatz (1) in der „Richtlinien zum Förderprogramm der Stadt Rödermark zur Installation einer Mini-PV-Anlage/Balkonmodul wird wie folgt geändert: „Die Förderhöhe beträgt pro Haushalt pauschal einmalig 200 €r die Anschaffung einer Mini-PV-Anlage/ eines Balkonmoduls welches eine Einspeiseleistung von 300 bis 600 Watt hat. Diese Vorgabe wird erfüllt, wenn entweder das Solarmodul eine Wirkleistung von maximal 600 Watt hat (bzw. auf diese Leistung gedrosselt wird) oder wenn die maximale Wechselrichterleistung 600 VA gemäß Herstellerangaben beträgt.“.

2. Bei einer Änderung der gesetzlich erlaubten Höchstleistung von Mini-PV Anlagen/Balkonmodulen wird der Abschnitt 4 „he und Umfang der Förderung“ Absatz (1) der „Richtlinien zum Förderprogramm der Stadt Rödermark zur Installation einer Mini-PV-Anlage/Balkonmodul an die gesetzlich erlaubte Höchstleistung angepasst.

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: CDU, AL, SPD, FDP, FWR

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

 

   
    07.05.2024 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

1. Abschnitt 4 „he und Umfang der Förderung“ Absatz (1) in der „Richtlinien zum Förderprogramm der Stadt Rödermark zur Installation einer Mini-PV-Anlage/Balkonmodul wird wie folgt geändert: „Die Förderhöhe beträgt pro Haushalt pauschal einmalig 200 €r die Anschaffung einer Mini-PV-Anlage/ eines Balkonmoduls welches eine Einspeiseleistung von 300 bis 800 Watt hat. Diese Vorgabe wird erfüllt, wenn entweder das Solarmodul eine Wirkleistung von maximal 800 Watt hat (bzw. auf diese Leistung gedrosselt wird) oder wenn die maximale Wechselrichterleistung 800 VA gemäß Herstellerangaben beträgt.“.

2. Im Abschnitt 5 „Antrags- und Bewilligungsverfahren“ Absatz (4) in der „Richtlinien zum Förderprogramm der Stadt Rödermark zur Installation einer Mini-PV-Anlage/Balkonmodul“ wird der Punkt „Nachweis der Anmeldung bei der e-netz Südhessen AG“ gestrichen.

3. Bei einer Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen wird die Richtlinien zum Förderprogramm der Stadt Rödermark zur Installation einer Mini-PV-Anlage/Balkonmodul“ an die neue Gesetzgebung angepasst.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen 

 

Zustimmung: CDU (9), AL/Grüne (10), SPD (5), FWR (4), FDP (3) 

Ablehnung: ./. 

Enthaltung: ./.

 

Ö 12  
Grundstück Gemarkung Ober-Roden Flur 19 Flurstück 189/2, Dieburger Straße 29, Übertragung vom Anlagevermögen der Stadt in das Anlagevermögen der Kommunalen Betriebe Rödermark  
VO/0057/24  
Ö 13  
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Prüfung zur Fusion der Sparkassen  
CAL/0090/24  
Ö 13.1     Änderungsantrag der FDP-Fraktion: Prüfung zur Fusion der Sparkassen  
FDP/0090_1/24  
Ö 13.2  
Interfraktioneller Antrag: Prüfung zur Fusion der Sparkassen  
IFA/0122/24  
Ö 14  
Antrag der SPD-Fraktion: Satzung über die Leinenpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit sowie Prüfung zusätzlicher Freilaufflächen/Hundewiese  
SPD/0091/24  
Ö 15  
Antrag der Fraktion FWR: Jahreskarte für Erwachsene und Familien  
FWR/0092/24  
Ö 16  
Antrag der Fraktion FWR: Wegbeschilderung Leinenpflicht Hunde  
FWR/0093/24  
Ö 17  
Antrag der Fraktion FWR: Initiative zur Nutzung privater Stellplätze  
FWR/0094/24  
Ö 18  
Konzessionsvergabeverfahren "Strom" und "Gas" nach § 46 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) hier: Festlegung der Vergabekriterien      
Ö 19  
Prüfauftrag "Bürgerhaus Alte Wache"
VO/0102/24  
Ö 20  
Straßenbenennung im "Gewerbegebiet Kapellenstraße"  
Enthält Anlagen
VO/0101/24