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Vorlage - VO/0083/24  

 
 
Betreff: Jahresabschluss 2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Finanzbuchhaltung   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
25.04.2024 
25. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses (offen)   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
07.05.2024 
21. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Prüfungsbericht Revision  
Jahresabschluss 2022_End  

Sachverhalt/Begründung:
Gemäß § 112 HGO ist die Kommune verpflichtet, am Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, der die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt darstellt.

 

Gemäß § 114 Abs. 1 HGO beschließt die Stadtverordnetenversammlung den vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss bis spätestens 31.12. des zweiten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und entscheidet zugleich über die Entlastung des Magistrats.

 

Der Jahresabschluss 2022 wurde erstmalig seitens der Revision des Kreises Offenbach in der Zeit vom 01.11.23 bis 15.11.2023 geprüft und am 28.03.2024 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

 

Das Jahresergebnis 2022 der Stadt Rödermark weist im ordentlichen Ergebnis einen Überschuss in Höhe von 848.069,25 (Plan -1.442.638,88) auf. Im außerordentlichen Ergebnis verzeichnet die Stadt Rödermark einen Gewinn in Höhe von -97.432,73 (Plan 6.027,88).

 

Der Gesamtgewinn beträgt 945.501,98 (Plan -1.448.666,76).

 

Das Jahresergebnis 2022 ist gemäß § 24 (1) i. V. m. § 46 (3) GemHVO der Rücklage zuzuführen.

 

Die Verbesserung des Jahresergebnis 2022 resultiert im Wesentlichen aus den höheren Erträgen im Bereich der Gewerbesteuer von rund 3 Mio. Dem stehen Mehraufwendungen in den Bereichen Rückstellungen, Planung und Gutachten, Miet-/und Nebenkosten sowie nicht realisierte Finanzerträge von insgesamt rund 0,5 Mio. gegenüber.

 

Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung erfolgte weiterhin eine technische Prüfung im Fachbereich 6 und in den Kommunalen Betrieben (Seite 52 bis 57 Prüfungsbericht). Zu den dort genannten Hinweisen und Bemerkungen wurden die Fachbereiche um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme zu den Hinweisen und Bemerkungen haben keinen Einfluss auf das erteilte Testat und die Entlastung des Magistrats. Das Ergebnis wird den städtischen Gremien zur nächsten Sitzung vorgelegt.
 


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Revision des Kreises Offenbach vom 28. März 2024 versehenen Jahresabschluss 2022 gemäß § 114 HGO fest und entlastet somit den Magistrat für die Führung der Geschäfte.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein


Anlagen
Prüfbericht 2022 Revision

Jahresabschluss 2022

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Prüfungsbericht Revision (12788 KB)      
Anlage 2 2 Jahresabschluss 2022_End (5219 KB)