Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung: Die Umgestaltung des Areals des „funktionalen Ortskerns“ bildet einen der Schwerpunkte der Gesamtmaßnahme „Ortskern Ober-Roden“ innerhalb des Städtebauförderprogramms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (ehem. „Stadtumbau in Hessen“). Der „funktionale Ortskern“ wird durch den Bereich um das Rathaus, Rathausplatz, Bücherei, Trinkbornschule, ehem. Feuerwehr, Kulturhalle definiert („Masterplan funktionaler Ortskern“).
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark hat in ihrer Sitzung am 29.03.2022 umfangreiche Grundsatzbeschlüsse zu den einzelnen Elementen dieses Masterplans gefasst. Es wurden u.a. detaillierte Vorgaben bezüglich der zukünftigen Nutzungen des „ehemaligen Feuerwehrhauses“ bzw. des „Bürgerhauses Alte Wache“ formuliert. Gemäß Beschluss ist die Umwandlung in ein multifunktional nutzbares Gebäude vorgesehen (einschließlich Räumlichkeiten für Vereinsnutzungen), welches zudem starke räumlich-funktionale Bezüge zu dem unmittelbar anschließenden Bibliotheksgebäude besitzen soll. Der derzeitige Parkplatz der Volksbank soll (nach erfolgtem Grundstückstausch) in eine öffentlich nutzbare Platzfläche – mit ebenfalls starken räumlich-funktionalen Bezügen zu dem neuen „Bürgerhaus Alte Wache“ – umgestaltet werden.
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben, konkret des „Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG)“, besteht ab 2026 ein (schrittweiser) Rechtsanspruch auf die ganztägige Förderung aller Grundschulkinder. Da bestehende Angebote den zukünftigen Bedarf nicht decken können, ist eine massive Aufstockung der Anzahl von Ganztagsbetreuungsplätzen erforderlich. Diese Betreuungsangebote beinhalten auch die Verköstigung der Schüler zur Mittagszeit (Mensa).
Die Räumlichkeiten zur Bereitstellung dieser Angebote sollten sich „naheliegenderweise“ in unmittelbarer Umgebung des jeweiligen Schulstandortes befinden. Für den Schulstandort der Trinkbornschule im Ortskern von Ober-Roden sind diese Bedarfe innerhalb des baulichen Bestands nicht darstellbar. Es ist daher nach Möglichkeiten (bzw. Räumlichkeiten) zu suchen, die genannten gesetzlichen Vorgaben umzusetzen.
Ein möglicher Lösungsansatz besteht in der Integration der bereitzustellenden Angebote in das Nutzungskonzept des „Bürgerhauses Alte Wache“. Das erforderliche Raumprogramm einer Betreuungseinrichtung für Grundschulkinder bietet zum Teil Möglichkeiten einer multifunktionalen Nutzung. Zum Beispiel können Räumlichkeiten der Mensa, d.h. der Speisesaal in den Nachmittags- und Abendstunden anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden.
Die entstehenden Bedarfe sind innerhalb des bestehenden „ehemaligen Feuerwehrhauses“ räumlich nicht vollumfänglich abbildbar. Es sollte daher geprüft werden, ob durch einen Anbau an das bestehende Gebäude im Bereich des derzeitigen Volksbankparkplatzes die erforderlichen Flächen bereitgestellt werden können.
In diesem Zusammenhang sollten zudem Möglichkeiten untersucht werden, ob mittels einer Teilniederlegung im Bereich der Westseite des Bestandsgebäude der erforderliche Raum für eine wünschenswerte Verbreiterung des Straßenraums – und damit für eine Erhöhung der Verkehrssicherheit – geschaffen werden kann.
Beschlussvorschlag:
In Ergänzung zum Grundsatzbeschluss vom 29.03.2022 soll unter Einbeziehung der Fläche des Volksbankparkplatzes geprüft werden, ob das Raumprogramm um ein Ganztagsbetreuungsangebot für Grundschüler erweitert werden kann.
Die Ergebnisse sind dem Magistrat zur Beratung vorzulegen. Anschließend erfolgt die Beratung in einer gemeinsamen Sondersitzung des HFW und BUSE. Der Magistrat wird bevollmächtigt, den abschließenden Beschluss zu fassen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein Anlagen |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||