Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung: Seit dem 06.12.2023 gilt eine neue Leinenpflicht-Satzung für die Stadt Rödermark. Kernpunkt dieser Neuerung ist vor allem eine Neugestaltung der bis dahin gültigen Karte, welche Wege und Bereiche aufweist, auf denen keine Leinenpflicht gilt. Als Hinweis für alle Hundehalterinnen und Hundehalter wird auf der Homepage der Stadt Rödermark zudem erklärt: „Alle geschotterten und geteerten Wege im Gemarkungsgebiet Rödermark sind von der Leinenpflicht befreit.“ Zusätzlich wird auf die neue Karte verwiesen, diese ist allerdings nur über Umwege und eine umständliche Menüführung via Homepage zu erreichen. Auswärtige Hundehalterinnen und Hundehalter wissen jedoch nicht immer um die Bestimmungen, auch ist die Karte nur digital verfügbar. Zwar ist eine Beschilderung der von der Leinenpflicht befreiten Wege rechtlich nicht notwendig, würde es aber gerade ortsfremden Hundebesitzern erleichtern, sich an die Leinenpflicht zu halten. Zusätzliche bauliche Maßnahmen zum Anbringen der Schilder müssten nach Meinung der FWR nicht getätigt werden, da vielerorts entweder Bäume oder bereits bestehende Schildermasten genutzt werden könnten.
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt, - diejenigen Wege in der Gemarkung Rödermark, auf welchen die Leinenpflicht für Hunde aufgehoben ist, zusätzlich mit eindeutigen Hinweisschildern zu versehen. Dazu sollen nach Möglichkeit vorhandene bauliche Möglichkeiten benutzt werden. - Die Karte zur Leinenpflicht eindeutiger und nachvollziehbarer auf der Homepage der Stadt Rödermark zu verlinken (z.B. direkt auf der Startseite als eigene Rubrik)
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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