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Vorlage - VO/0066/24  

 
 
Betreff: Personalangelegenheit - Ausnahme der Wiederbesetzungssperre
Fachbereich 1, Fachdienst IT-Dienste
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Organisation und Personal   
Beratungsfolge:
Magistrat Entscheidung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Entscheidung
25.04.2024 
25. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses (offen)   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
07.05.2024 
21. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:


Zum Haushalt 2024 / 2025 wurde von der Stadtverordnetenversammlung für dauerhaft frei werdende Stellen eine Wiederbesetzungssperre von 6 Monaten beschlossen, die nur zwei Ausnahmen für die Wiederbesetzung von leitenden Stellen und Stellen im Bereich der Kinderbetreuung vorsieht. Zuständig für Einstellungen und die Bewirtschaftung des Stellenplans ist der Magistrat nach § 73 Abs. 1 Hessische Gemeindeordnung (HGO). Der Magistrat beachtet dabei die durch den Beschluss vorgegebene Richtlinie der Wiederbesetzungssperre gemäß § 73 Abs. 1 Satz 2 HGO. Neben den Ausnahmen, die bereits der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vorsieht, kann es aber weitere dringende Gründe geben, eine frei werdende Stelle bereits vor Ablauf von 6 Monaten auszuschreiben und wiederzubesetzen, z.B. keine Redundanz, Wissenstransfer bei gehobener Sachbearbeitung, gesetzliche Vorgaben, keine finanzielle Auswirkungen wegen Kostenerstattung, Attraktivität als Arbeitgeber durch Vermeidung von Überlastung einzelner Aufgabenbereiche. Über Ausnahmen zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung kann aber nur die Stadtverordnetenversammlung entscheiden, mithin nicht der Magistrat als ausführendes Organ. Vorliegend wird um Erteilung einer Genehmigung für eine Ausnahme für die nachfolgende Stelle nachgesucht.

 

Der Fachdienst IT-Dienste wird seit 2022 neu organisiert. Aufgrund der deutlich gestiegenen Anforderungen sind in den vergangenen Jahren insbesondere im Bereich der IT-Projekte und der IT-Sicherheit Aufgaben hinzugekommen, die erfüllt werden müssen.

 

Schwerpunktmäßig beinhaltet die frei werdende Stelle im Bereich des Fachdienstes IT-Dienste Aufgaben der Überwachung und Sicherstellung der Betriebsbereitschaft, Fehlererkennung, Fehleranalyse/-behebung sowie die Aufgabe der ständigen Fortentwicklung und Umsetzung der Informations- und IT-Sicherheitskonzepte. Der Stelleninhaber oder die Stelleninahberin soll die Beschäftigten in IT-relevanten Fragen (1st und 2nd Level Support bei Soft- und Hardwareproblemen) betreuen und soll r den Aufbau, die Installation, die Konfiguration und die Administration sowie die Verwaltung und Überwachung von Netzwerken, Windows Servern, Virtualisierungsumgebungen, Backup- und Storage-Systemen zuständig sein.

 

Es steht im Stellenplan eine Stelle der EG 10 TVöD zur Verfügung. Die endgültige Eingruppierung richtet sich auch nach der Qualifikation eines Bewerbers oder einer Bewerberin und den übertragenen Aufgaben.

 

Die Stelle wird zum 31. Mai 2024 frei und soll nach Möglichkeit zum 01. Juni 2024 besetzt werden. Fragen zur Stellenkonzeption und zur zugehörigen Personalangelegenheit werden mündlich nach Ausschluss der Öffentlichkeit in der Sitzung des Fachausschusses bzw. der Stadtverordnetenversammlung beantwortet.

 

Die Wiederbesetzung der Stelle im Fachdienst IT-Dienste ist zur Gewährleistung der Aufgabenwahrnehmung dringend notwendig. Aus diesem Grund besteht ein übergeordnetes Interesse an der zeitnahen Ausschreibung und Wiederbesetzung der Stelle.


 


Beschlussvorschlag:

 

Die zum 01. Juni 2024 frei werdende Stelle im Fachbereich 1 Zentrale Dienste,
Fachdienst 1.4 IT-Dienste, kann abweichend zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (Wiederbesetzungssperre) vom 05. rz 2024 zum nächstmöglichen Termin ausgeschrieben und wiederbesetzt werden kann.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja ca. 76.900,00 €/ Jahr