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Vorlage - VO/0056/24  

 
 
Betreff: Änderung der Richtlinien zum Förderprogramm der Stadt Rödermark zur Installation einer Mini-PV-Anlage/Balkonmodul
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/4/610-2066
Federführend:Umwelt   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
24.04.2024 
25. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie (offen)   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
25.04.2024 
25. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses (offen)   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
07.05.2024 
21. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 2 Neue Richtlinien zum Förderprogramm der Stadt Rödermark  

Sachverhalt/Begründung:


Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung vom 28.03.2023 (Vorlagennummer VO/0056/23) die „Richtlinien zum Förderprogramm der Stadt Rödermark zur Installation einer Mini-PV-Anlage/Balkonmodul beschlossen.

 

Aufgrund einer nicht ganz eindeutigen Formulierung bezüglich der maximal erlaubten Leistung einer Anlage soll der Abschnitt 4 „he und Umfang der Förderung“ Absatz (1) entsprechend angepasst und klarer formuliert werden (vgl. Anlage 1).

 

Des Weiteren berät der Bundestag zurzeit über eine Änderung der erlaubten Höchstgrenze für Mini-PV-Anlagen/ Balkonmodule. In Zukunft soll die Höchstgrenze von 600 Watt auf 800 Watt steigen. Es ist sinnvoll, die städtische Förderrichtlinie zeitnah entsprechend der neuen gesetzlichen Vorgaben anzupassen, sobald die Änderung beschlossen ist. Zur schnelleren Umsetzung und zur Aufwandsminimierung soll die Förderrichtlinie in Zukunft automatisch an die gesetzlichen Grundlagen angepasst werden.

 

Ergänzung:

 

Der Bundestag hat am 26.04.2024 eine Änderung des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes beschlossen. Als Teil des Beschlusses entfällt in Zukunft die Registrierungpflicht von Balkonkraftanlagen beim Netzbetreiber. Daher soll der in der städtischen Förderrichtlinie im Abschnitt 5 „Antrags- und Bewilligungsverfahren Absatz (4) geforderte Nachweis der Anmeldung bei der e-netz Südhessen AG in Zukunft entfallen.


 


Beschlussvorschlag:

 

1. Abschnitt 4 „he und Umfang der Förderung“ Absatz (1) in der Richtlinien zum Förderprogramm der Stadt Rödermark zur Installation einer Mini-PV-Anlage/Balkonmodul wird wie folgt geändert: „Die Förderhöhe beträgt pro Haushalt pauschal einmalig 200 €r die Anschaffung einer Mini-PV-Anlage/ eines Balkonmoduls welches eine Einspeiseleistung von 300 bis 600 800 Watt hat. Diese Vorgabe wird erfüllt, wenn entweder das Solarmodul eine Wirkleistung von maximal 600 800 Watt hat (bzw. auf diese Leistung gedrosselt wird) oder wenn die maximale Wechselrichterleistung 600 800 VA gemäß Herstellerangaben beträgt.“.

2. Bei einer Änderung der gesetzlich erlaubtenchstleistung von Mini-PV-Anlagen/Balkonmodulen wird der Abschnitt 4 „he und Umfang der Förderung“ Absatz (1) der Richtlinien zum Förderprogramm der Stadt Rödermark zur Installation einer Mini-PV-Anlage/Balkonmodul an die gesetzlich erlaubtechstleistung angepasst.

Ergänzung

3. Im Abschnitt 5 „Antrags- und Bewilligungsverfahren Absatz (4) in der „Richtlinien zum Förderprogramm der Stadt Rödermark zur Installation einer Mini-PV-Anlage/Balkonmodul wird der Punkt „Nachweis der Anmeldung bei der e-netz Südhessen AG gestrichen.

4. Bei einer Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen wird die Richtlinien zum Förderprogramm der Stadt Rödermark zur Installation einer Mini-PV-Anlage/Balkonmodul an die neue Gesetzgebung angepasst.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 


Anlagen
Anlage 1: Alte Richtlinien zum Förderprogramm der Stadt Rödermark zur Installation einer Mini-PV-Anlage/Balkonmodul

Anlage 2: Neue Richtlinien zum Förderprogramm der Stadt Rödermark zur Installation einer Mini-PV-Anlage/Balkonmodul

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Anlage 2 Neue Richtlinien zum Förderprogramm der Stadt Rödermark (109 KB)