Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Im Bereich der Wohnungssicherung des Fachdienstes Soziale Stadt liegt die überwiegende Zuständigkeit für die Notunterbringung von obdachlosen Menschen im Rahmen der Gefahrenabwehr gem. § 32 Hessisches Sicherheits- und Ordnungsbehördengesetz (HSOG) sowie die engmaschige Beratung der Untergebrachten in den Notunterkünften. Dies ist eine dringliche und zeitintensive Pflichtaufgabe.
Es besteht bereits eine Vertretungsregelung, wobei diese zum 31. März 2024 ausgelaufen ist. Die Verlängerung der Vertretung bis zur Neueinstellung ist dringend notwendig, um die Aufgabenwahrnehmung zu gewährleisten.
Fragen zu den Hintergründen dieser Personalangelegenheit können mündlich nach Ausschluss der Öffentlichkeit in der Sitzung des Fachausschusses oder der Stadtverordnetenversammlung beantwortet werden.
Die Beschäftigung ist in Teilzeit (10,0 Stunden) mit der EG S 12 TVöD SuE vergütet.
Aus diesem Grund besteht ein übergeordnetes Interesse an der Wiederbesetzung bzw. Verlängerung der Vertretung der Stelle im Fachdienst Soziale Stadt.
Die Wiederbesetzungssperre vom Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05. März 2024 sollte für diesen Einzelfall außer Kraft gesetzt werden.
Beschlussvorschlag:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Anlagen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||