Bürgerinformationssystem
Herr Stadtverordnetenvorsteher Sulzmann gibt Erläuterungen zu der durchzuführenden Wahl. Diese ist nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchzuführen. Zur Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten, also mindestens 20 Stimmen.
Es liegt eine Bewerbung für das Amt vor, diese ist von der Amtsinhaberin Frau Hannelore Röhrig. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.
Eine Neu- bzw. Wiederwahl von Ortsgerichtsschöffinnen und -schöffen wird gemäß § 7 OrtsGG in Verbindung mit § 55 Abs. 1 HGO für jede zu besetzende Stelle in einem eigenen Wahlgang nach Stimmenmehrheit durchgeführt. Die Wahl kann, wenn niemand widerspricht, gemäß § 55 Abs. 3 HGO jeweils in offener Abstimmung erfolgen.
Herr Stadtverordnetenvorsteher Sulzmann stellt fest, dass einer offenen Abstimmung niemand widerspricht und lässt über die Bewerberin Frau Hannelore Röhrig abstimmen. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung schlägt dem Direktor des Amtsgerichts Langen die Ernennung von Frau Hannelore Röhrig zur Ortsgerichtsschöffin für das Ortsgericht Rödermark I (Ober-Roden) vor. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen (29 Stimmen)
Zustimmung: CDU (10), AL/Grüne (10), SPD (2), FWR (4), FDP (3) Ablehnung: SPD (1) Enthaltung: SPD (2)
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