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Sachverhalt/Begründung: Im Ortsgericht Rödermark I (Ober-Roden) ist die Amtszeit der Ortsgerichtschöffin Frau Röhrig abgelaufen. Frau Röhrig hat erklärt für eine Wiederwahl zur Verfügung zu stehen und führt derzeit die Amtsgeschäfte bis zur Neuwahl/Wiederwahl weiter.
Die Aufgaben des Ortsgerichts sind:
Die Neuwahl/Widerwahl soll am 7. Mai 2024 in der Stadtverordnetenversammlung erfolgen. Gemäß § 7 des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes (OGerG HE) werden die Ortsgerichtsmitglieder auf Vorschlag der Stadt durch den Direktor des Amtsgerichtes Langen ernannt.
§ 7 Abs. 2 des Ortsgerichtsgesetzes sieht vor, dass Bewerber zur Besetzung dieses Ehrenamtes aus dem Magistrat und der Mitte Stadtverordnetenversammlung benannt werden können. Die Fraktionsvorsitzenden wurden mit Schreiben vom 21.03.2024 um die Benennung von weiteren Wahlvorschlägen ersucht.
Die Neuwahl/Wiederwahl des Ortsgerichtsvorstehers wird gemäß § 7 OGerG HE in Verbindung mit § 55 Abs. 1 HGO für jede zu besetzende Stelle in einem eigenen Wahlgang nach Stimmenmehrheit durchgeführt. Die Stadt hat gemäß § 7 Abs. 2 OGerG HE die Personen vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfe der Stimmen der gesetzlichen Zahl entfallen sind. Die Wahl kann, wenn niemand widerspricht in offener Abstimmung erfolgen. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung schlägt dem Direktor des Amtsgerichts Langen die Ernennung von
____________________________________ zur/zum Ortsgerichtsschöffin/Ortsgerichtsschöffen
für das Ortsgericht Rödermark I (Ober-Roden) vor.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
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