Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/0064/24  

 
 
Betreff: Neuwahl/Wiederwahl von einer/einem Ortsgerichtsschöffin/ Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Rödermark I (Ober-Roden)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Recht/Öffentlichkeitsarbeit   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
25.04.2024 
25. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses (offen)   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
07.05.2024 
21. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:
 

Im Ortsgericht Rödermark I (Ober-Roden) ist die Amtszeit der Ortsgerichtschöffin

Frau Röhrig abgelaufen.

Frau Röhrig hat erklärt für eine Wiederwahl zur Verfügung zu stehen und führt derzeit die Amtsgeschäfte bis zur Neuwahl/Wiederwahl weiter.

 

Die Aufgaben des Ortsgerichts sind:

 

  • Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
  • Erteilung der Sterbefallanzeige an das Amtsgericht
  • Sicherung des Nachlasses
  • Mitwirkung des Ortsgerichtes bei Festsetzung u. Erhaltung von Grundstücksgrenzen
  • Schätzungen

 

Die Neuwahl/Widerwahl soll am 7. Mai 2024 in der Stadtverordnetenversammlung erfolgen.

Gemäß § 7 des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes (OGerG HE) werden die Ortsgerichtsmitglieder auf Vorschlag der Stadt durch den Direktor des Amtsgerichtes Langen ernannt.

 

§ 7 Abs. 2 des Ortsgerichtsgesetzes sieht vor, dass Bewerber zur Besetzung dieses Ehrenamtes aus dem Magistrat und der Mitte Stadtverordnetenversammlung benannt werden können. Die Fraktionsvorsitzenden wurden mit Schreiben vom 21.03.2024 um die Benennung von weiteren Wahlvorschlägen ersucht.

 

Die Neuwahl/Wiederwahl des Ortsgerichtsvorstehers wird gemäß § 7 OGerG HE in Verbindung mit § 55 Abs. 1 HGO für jede zu besetzende Stelle in einem eigenen Wahlgang nach Stimmenmehrheit durchgeführt.

Die Stadt hat gemäß § 7 Abs. 2 OGerG HE die Personen vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfe der Stimmen der gesetzlichen Zahl entfallen sind.

Die Wahl kann, wenn niemand widerspricht in offener Abstimmung erfolgen.
 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung schlägt dem Direktor des Amtsgerichts Langen die Ernennung von

 

____________________________________ zur/zum Ortsgerichtsschöffin/Ortsgerichtsschöffen

 

 

r das Ortsgericht Rödermark I (Ober-Roden) vor.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:
 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein