Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Zum Haushalt 2024 / 2025 wurde von der Stadtverordnetenversammlung für dauerhaft frei werdende Stellen eine Wiederbesetzungssperre von 6 Monaten beschlossen, die nur zwei Ausnahmen für die Wiederbesetzung von leitenden Stellen und Stellen im Bereich der Kinderbetreuung vorsieht. Zuständig für Einstellungen und die Bewirtschaftung des Stellenplans ist der Magistrat nach § 73 Abs. 1 Hessische Gemeindeordnung (HGO). Der Magistrat beachtet dabei die durch den Beschluss vorgegebene Richtlinie der Wiederbesetzungssperre gemäß § 73 Abs. 1 Satz 2 HGO. Neben den Ausnahmen, die bereits der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vorsieht, kann es aber weitere dringende Gründe geben, eine frei werdende Stelle bereits vor Ablauf von 6 Monaten auszuschreiben und wiederzubesetzen, z.B. keine Redundanz, Wissenstransfer bei gehobener Sachbearbeitung, gesetzliche Vorgaben, keine finanzielle Auswirkungen wegen Kostenerstattung, Attraktivität als Arbeitgeber durch Vermeidung von Überlastung einzelner Aufgabenbereiche. Über Ausnahmen zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung kann aber nur die Stadtverordnetenversammlung entscheiden, mithin nicht der Magistrat als ausführendes Organ. Vorliegend wird um Erteilung einer Genehmigung für eine Ausnahme für die nachfolgende Stelle nachgesucht.
Der Fachdienst Jugend befasst sich unter anderem um die BerufsWegeBegleitung an der Integrierten Gesamtschule Oswald-von-Nell-Breuning-Schule in Rödermark und betreut Schüler und Schülerinnen bei der Bewerbung für Ausbildungsplätze.
Gegenstand dieser Vorlage ist eine Stelle, die schwerpunktmäßig mit der Beratung und Begleitung von Schülerinnen und Schülern mit multiplen Problemlagen im Rahmen des Case-Managements sowie mit der Beratung beim Übergang von Schule in Ausbildung, weiterführender Schule oder anderen Möglichkeiten, Abgleich von individuellen Kompetenzen und beruflichen Anforderungen und Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt befasst ist. Weiterhin werden Praktika, Ausbildung und Arbeit in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern vermittelt und die Berufsorientierungsmaßnahmen und Informationsveranstaltungen mit Kooperationspartnern organisiert.
Die Stelle ist in Vollzeit (39,0 Stunden) mit der EG S 12 TVöD SuE vergütet.
Die Stelle wird zum 07. Juni 2024 frei.
Die Wiederbesetzung der Stelle BerufsWegeBegleitung ist zur Gewährleistung der Aufgabenwahrnehmung dringend notwendig, um die Jugendlichen kontinuierlich in dieser wichtigen Lebensphase beraten zu können. Die bisherige Stellenbesetzung hat die Aufgaben eigenständig und ohne Vertretungsregelung bewältigt. Aus diesem Grund besteht ein übergeordnetes Interesse an der Nachfolgeregelung, sodass die Selle zeitnah ausgeschrieben und wiederbesetzt werden müsste. Zudem wird die Stelle zur Hälfte vom Kreis Offenbach gegenfinanziert (nicht rückzahlbare Zuwendung).
Im vorliegenden Fall sollte eine Ausnahme von der Wiederbesetzungssperre (Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 05. März 2024) gemacht werden.
Beschlussvorschlag:
Die frei werdende Stelle der EG S 12 TVöD SuE im Fachbereich 4, Fachdienst Jugend, kann abweichend zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (Wiederbesetzungssperre) vom 05. März 2024 zum nächstmöglichen Termin ausgeschrieben und wiederbesetzt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Ja, ca. 36.750,00 €/ Jahr
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