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Vorlage - VO/0073/24  

 
 
Betreff: Personalangelegenheit - Ausnahme der Wiederbesetzungssperre
Fachbereich 4, Fachdienst Freie Träger/Schulkindbetreuung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Organisation und Personal   
Beratungsfolge:
Magistrat Entscheidung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Entscheidung
25.04.2024 
25. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses (offen)   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
07.05.2024 
21. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:


Zum Haushalt 2024 / 2025 wurde von der Stadtverordnetenversammlung für dauerhaft frei werdende Stellen eine Wiederbesetzungssperre von 6 Monaten beschlossen, die nur zwei Ausnahmen für die Wiederbesetzung von leitenden Stellen und Stellen im Bereich der Kinderbetreuung vorsieht. Zuständig für Einstellungen und die Bewirtschaftung des Stellenplans ist der Magistrat nach § 73 Abs. 1 Hessische Gemeindeordnung (HGO). Der Magistrat beachtet dabei die durch den Beschluss vorgegebene Richtlinie der Wiederbesetzungssperre gemäß § 73 Abs. 1 Satz 2 HGO. Neben den Ausnahmen, die bereits der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vorsieht, kann es aber weitere dringende Gründe geben, eine frei werdende Stelle bereits vor Ablauf von 6 Monaten auszuschreiben und wiederzubesetzen, z.B. keine Redundanz, Wissenstransfer bei gehobener Sachbearbeitung, gesetzliche Vorgaben, keine finanzielle Auswirkungen wegen Kostenerstattung, Attraktivität als Arbeitgeber durch Vermeidung von Überlastung einzelner Aufgabenbereiche. Über Ausnahmen zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung kann aber nur die Stadtverordnetenversammlung entscheiden, mithin nicht der Magistrat als ausführendes Organ. Vorliegend wird um Erteilung einer Genehmigung für eine Ausnahme für die nachfolgende Stelle nachgesucht.

 

Der Fachdienst Freie Träger & Schulkindbetreuung hat einen Aufgabenschwerpunkt in der Aufrechterhaltung des Betriebs der Schulkindbetreuung „Lindenkids“ der Schule an den Linden in Urberach. Auf dem Gelände der Grundschule Schule an den Linden befindet sich eine städtische Schulkindbetreuung „Lindenkids“, die von ca. 220 Kindern wird. Die Schule an den Linden und die Schulkindbetreuung „Lindenkids“ kooperieren mit Ganztagsangeboten und sehen sich als gemeinsames Team.

 

Es wird um eine Ausnahme zur Wiederbesetzung einer Stelle nachgesucht, die zum April 2024 vorübergehend frei wird. Einzelheiten zu dieser Personalangelegenheit können nach Ausschluss der Öffentlichkeit in der Sitzung des Fachausschusses oder der Stadtverordnetenversammlung beantwortet werden.

 

Die befristete Wiederbesetzung der Teilzeitstelle als Hauswirtschaftskraft ist notwendig, um den Betrieb der Mensa aufrecht zu erhalten und die Kinder in der Betreuung mit dem Mittagessen zu versorgen. Eine Vertretung oder Redundanz ist nicht gegeben.

 

Aus diesem Grund besteht ein übergeordnetes Interesse an der Wiederbesetzung der Stelle als Hauswirtschaftskraft im Fachdienst Freie Träger & Schulkindbetreuung.

 

Die Wiederbesetzungssperre vom Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 5. rz 2024 soll für diesen Einzelfall außer Kraft gesetzt werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt für die Stelle im Fachbereich 4, Fachdienst Freie Träger & Schulkindbetreuung eine Ausnahme zur Wiederbesetzungssperre.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Ca. 21.300,00 Euro jährlich (2024)

Ca. 28.000,00 Euro jährlich (2025)


Anlagen