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Vorlage - VO/0074/24  

 
 
Betreff: Personalangelegenheit - Ausnahme der Wiederbesetzungssperre
Fachbereich 4, Fachdienst Freie Träger/Schulkindbetreuung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Organisation und Personal   
Beratungsfolge:
Magistrat Entscheidung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Entscheidung
25.04.2024 
25. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses (offen)   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
07.05.2024 
21. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:


Zum Haushalt 2024 / 2025 wurde von der Stadtverordnetenversammlung für dauerhaft frei werdende Stellen eine Wiederbesetzungssperre von 6 Monaten beschlossen, die nur zwei Ausnahmen für die Wiederbesetzung von leitenden Stellen und Stellen im Bereich der Kinderbetreuung vorsieht. Zuständig für Einstellungen und die Bewirtschaftung des Stellenplans ist der Magistrat nach § 73 Abs. 1 Hessische Gemeindeordnung (HGO). Der Magistrat beachtet dabei die durch den Beschluss vorgegebene Richtlinie der Wiederbesetzungssperre gemäß § 73 Abs. 1 Satz 2 HGO. Neben den Ausnahmen, die bereits der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vorsieht, kann es aber weitere dringende Gründe geben, eine frei werdende Stelle bereits vor Ablauf von 6 Monaten auszuschreiben und wiederzubesetzen, z.B. keine Redundanz, Wissenstransfer bei gehobener Sachbearbeitung, gesetzliche Vorgaben, keine finanzielle Auswirkungen wegen Kostenerstattung, Attraktivität als Arbeitgeber durch Vermeidung von Überlastung einzelner Aufgabenbereiche. Über Ausnahmen zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung kann aber nur die Stadtverordnetenversammlung entscheiden, mithin nicht der Magistrat als ausführendes Organ. Vorliegend wird um Erteilung einer Genehmigung für eine Ausnahme für die nachfolgende Stelle nachgesucht.

 

Der Fachdienst Freie Träger & Schulkindbetreuung hat einen Aufgabenschwerpunkt in der Aufrechterhaltung des Betriebs der Schulkindbetreuung „Lindenkids“ der Schule an den Linden in Urberach. Auf dem Gelände der Grundschule Schule an den Linden befindet sich eine städtische Schulkindbetreuung „Lindenkids“ die von ca. 220 Kindern täglich besucht wird und von über 30 Betreuungs- und Küchenkräften unterhalten wird. Die Schule an den Linden und die Schulkindbetreuung „Lindenkids“ kooperieren mit Ganztagsangeboten und sehen sich als gemeinsames Team.

 

Schwerpunktmäßig beinhaltet die frei werdende Stelle die Entwicklung und Durchführung sozialpädagogischer Angebote nach § 11 SGB VIII im Rahmen der Förderrichtlinie und Kooperationsvereinbarung für Schulsozialarbeit im Kreis Offenbach. Die Einzelfallhilfe, Beratung und Begleitung von Kindern und deren Familien in schwierigen Situationen sowie Gesprächsführung und Moderation der Zusammenarbeit mit Eltern aber auch Beratung für Lehrkräfte z. B. im Bereich Prävention, sozialpädagogische Methoden. Dies beinhaltet die konzeptionelle Entwicklung des Aufgabenbereichs, Vor- und Nacharbeit, Dokumentation sowie Vernetzung von Hilfsangeboten innerhalb und außerhalb der Schule.

 

Die Stelle ist in Teilzeit (28,5 Stunden) mit der EG S 12 TVöD SuE vergütet.

Die Stelle wird zum 30. April 2024 frei.

 

Die Wiederbesetzung der Stelle Grundschulsozialarbeit ist zur Gewährleistung der Aufgabenwahrnehmung dringend notwendig. Für die Grundschulsozialarbeit sind nach den sogenannten „Coronajahren“ bewusst 3,0 Stellen an der Trinkbornschule und der Schule an den Linden vom Kreis Offenbach geschaffen worden, um Kindern und Eltern sowie Lehrern einen unabhängigen Experten als Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen, an die Hand zu geben, um bei  psychosozialen Schwierigkeiten inkl. Kinderwohl-gefährdungen Hilfen zu erhalten. Zudem werden diese Stellen zu 100% vom Kreis Offenbach gegenfinanziert. Die mit der Stellenbesetzungssperre beabsichtigte Einsparung von Personalkosten ist mithin in diesem Falle gar nicht erreichbar.

 

Aus diesem Grund besteht ein übergeordnetes Interesse an der zeitnahen Stellenausschreibung und Wiederbesetzung der Stelle im Fachdienst Freie Träger & Schulkindbetreuung.

 

Die Wiederbesetzungssperre vom Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom

05. März 2024 sollte für diesen Einzelfall außer Kraft gesetzt werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die frei werdende Stelle der EG S 12 TVöD SuE im Fachbereich 4, Fachdienst Freie Träger & Schulkindbetreuung, kann abweichend zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (Wiederbesetzungssperre) vom 05. März 2024 zum nächstmöglichen Termin ausgeschrieben und wiederbesetzt werden kann.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen: Nein