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Vorlage - VO/0057/24  

 
 
Betreff: Grundstück Gemarkung Ober-Roden Flur 19 Flurstück 189/2, Dieburger Straße 29, Übertragung vom Anlagevermögen der Stadt in das Anlagevermögen der Kommunalen Betriebe Rödermark
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/2/941-12
Federführend:Liegenschaften   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Betriebskommission EB "Kommunale Betriebe Rödermark" Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
24.04.2024 
25. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie (offen)   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
25.04.2024 
25. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses (offen)   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
07.05.2024 
21. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:
 

Im Rahmen der Städtebauförderprogramms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“, Gesamtmaßnahme Ortskern Ober-Roden“ wurde von den städtischen Gremien unter anderem beschlossen, die Freifläche zwischen dem ehemaligen Feuerwehrhaus (neu „rgerhaus Alte Wache“) sowie dem Gebäude der Volksbank in eine flexibel nutzbare, barrierefreie, öffentliche Platzfläche umzugestalten.

 

Das betroffene Grundstück befindet sich im Eigentum der Volksbank, die darauf ihre Stellplätze nachgewiesen hat. Der Ersatz für die Stellplätze der Volksbank soll auf den städtischen Grundstücken Dieburger Straße 29 und 31 geschaffen werden.

Ein entsprechender Grundstückstauschvertrag ist in Vorbereitung.

 

Das Grundstück Dieburger Straße 29 befindet sich im Anlagevermögen der Stadt.

Das Grundstück Dieburger Straße 31 befindet sich im Anlagevermögen der KBR.

 

Im Zuge des Grundstückstausches wird die derzeitige Fläche der Volksbank ins Anlagevermögen der KBR übergehen. Von daher empfiehlt es sich, dass sich alle von dem Grundstückstausch betroffenen Flächen in Anlagevermögen der KBR befinden, also auch das Grundstück Dieburger Straße 29.

Aus buchhalterischen Gründen wird eine Übertragung zum 01.01.2023 empfohlen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Das Grundstück Gemarkung Ober-Roden Flur 19 Flurstück 189/2, Dieburger Straße 29 mit 338 m², wird zum 01.01.2023 aus dem Anlagevermögen der Stadt Rödermark in das Anlagevermögen der Kommunalen Betriebe Rödermark übertragen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Da es sich um einen Aktivtausch in der Bilanz handelt (Abgang Anlagevermögen Stadt Rödermark gegen Erhöhung Beteilung an den Kommunalen Betrieben) gibt es keine finanziellen Auswirkungen. / 27.03.2024


Anlagen