Bürgerinformationssystem
Herr Stadtverordnetenvorsteher Sulzmann gibt Erläuterungen zu den durchzuführenden Wahlen. Diese sind einzeln nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchzuführen. Zur Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten, also mindestens 20 Stimmen.
Die Neuwahl der Ortsgerichtsschöffen wird gemäß § 7 OrtsGG in Verbindung mit § 55 Abs. 1 HGO für jede zu besetzende Stelle in einem eigenen Wahlgang nach Stimmen-mehrheit durchgeführt. Die Wahl kann, wenn niemand widerspricht, gemäß § 55 Abs. 3 HGO jeweils in offener Abstimmung erfolgen. Wie bereits in der Ältestenratssitzung besprochen, sprechen sich die Fraktionen jeweils für eine geheime Abstimmung aus.
Der Stadtverordnetenvorsteher bittet die Fraktionen um Benennung je eines Mitgliedes für den Wahlvorstand.
Dieser setzt sich wie folgt zusammen und nimmt seine Arbeit auf:
Für die CDU-Fraktion: Frau Adrienne Wehner Für die Fraktion AL/Die Grünen: Frau Christiane Lotz Für die SPD-Fraktion: Herr Hidir Karademir Für die FDP-Fraktion: Herr Dr. Rüdiger Werner Für die Fraktion FWR: Herr Stefan Schefter
1. Wahl einer Ortsgerichtsschöffin / eines Ortsgerichtsschöffen
Zur Wahl einer Ortsgerichtsschöffin bzw. eines Ortsgerichtsschöffen bittet Herr Stadtverordnetenvorsteher Sulzmann um Vorschläge aus der Mitte der Stadtverordnetenversammlung.
Die CDU-Fraktion schlägt Herrn Stefan Gerl vor. Die Fraktion FWR schlägt Herrn Peter Schröder vor. Weitere Vorschläge werden nicht vorgetragen.
Herr Gerl und Herr Schröder verlassen gemäß § 25 HGO den Sitzungssaal.
Die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger werden namentlich zur Stimmabgabe aufgerufen. Der Wahlgang wird abgeschlossen und der Stadtverordnetenvorsteher unterbricht die Sitzung für die Auszählung in der Zeit von 20:22 Uhr bis 20:26 Uhr.
Nach Abschluss der Auszählung und Aufhebung der Sitzungsunterbrechung verliest Herr Sulzmann das Wahlergebnis. Herr Gerl und Herr Schröder nehmen wieder an der Sitzung teil.
Es wurden 30 Stimmen abgeben. Hiervon waren 30 Stimmen gültig.
Abstimmungsergebnis:
Stefan Gerl: 20 Stimmen Ablehnung: 0 Stimmen Enthaltung: 0 Stimmen
Herr Stadtverordnetenvorsteher Sulzmann stellt fest, dass Herr Stefan Gerl mit 20 Stimmen die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten erhalten hat und somit zum Ortsgerichtsschöffen für den Ortsgerichtsbezirk Rödermark II (Urberach) gewählt wurde.
2. Wahl einer Ortsgerichtsschöffin / eines Ortsgerichtsschöffen
Zur zweiten Wahl einer Ortsgerichtsschöffin bzw. eines Ortsgerichtsschöffen bittet Herr Stadtverordnetenvorsteher Sulzmann um Vorschläge aus der Mitte der Stadtverord-netenversammlung.
Die Fraktion AL/Die Grünen schlägt Herrn Holger Dense vor. Die Fraktion FWR schlägt Herrn Peter Schröder vor. Weitere Vorschläge werden nicht vorgetragen. Herr Schröder verlässt gemäß § 25 HGO den Sitzungssaal.
Die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger werden namentlich zur Stimmabgabe aufgerufen.
Der Wahlgang wird abgeschlossen. Herr Sulzmann unterbricht die Sitzung in der Zeit von 20:35 Uhr bis 20:40 Uhr für die Stimmenauszählung.
Nach Abschluss der Auszählung und Aufhebung der Sitzungsunterbrechung verliest der Stadtverordnetenvorsteher das Wahlergebnis. Herr Schröder nimmt wieder an der Sitzung teil.
Es wurden 31 Stimmen abgeben. Hiervon waren 31 Stimmen gültig.
Abstimmungsergebnis:
Holger Dense: 21 Stimmen Ablehnung: 0 Stimmen Enthaltung: 0 Stimmen
Herr Stadtverordnetenvorsteher Sulzmann stellt fest, dass Herr Holger Dense mit 21 Stimmen die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten erhalten hat und somit zum Ortsgerichtsschöffen für den Ortsgerichtsbezirk Rödermark II (Urberach) gewählt wurde.
Abschließend und zusammenfassend stellt der Stadtverordnetenvorsteher fest, dass die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung lautet: Die Stadtverordnetenversammlung schlägt dem Direktor des Amtsgerichts Langen die Ernennung von
Herrn Stefan Gerl zum Ortsgerichtsschöffen und Herrn Holger Dense zum Ortsgerichtsschöffen
für das Ortsgericht Rödermark II (Urberach) vor. |
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