Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/0068/24  

 
 
Betreff: Personalangelegenheit - Ausnahme der Wiederbesetzungssperre
Fachbereich 4, Fachdienst Soziale Stadt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Organisation und Personal   
Beratungsfolge:
Magistrat Entscheidung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Entscheidung
25.04.2024 
25. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses (offen)   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
07.05.2024 
21. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:


Zum Haushalt 2024 / 2025 wurde von der Stadtverordnetenversammlung für dauerhaft frei werdende Stellen eine Wiederbesetzungssperre von 6 Monaten beschlossen, die nur zwei Ausnahmen für die Wiederbesetzung von leitenden Stellen und Stellen im Bereich der Kinderbetreuung vorsieht. Zuständig für Einstellungen und die Bewirtschaftung des Stellenplans ist der Magistrat nach § 73 Abs. 1 Hessische Gemeindeordnung (HGO). Der Magistrat beachtet dabei die durch den Beschluss vorgegebene Richtlinie der Wiederbesetzungssperre gemäß § 73 Abs. 1 Satz 2 HGO. Neben den Ausnahmen, die bereits der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vorsieht, kann es aber weitere dringende Gründe geben, eine frei werdende Stelle bereits vor Ablauf von 6 Monaten auszuschreiben und wiederzubesetzen, z.B. keine Redundanz, Wissenstransfer bei gehobener Sachbearbeitung, gesetzliche Vorgaben, keine finanzielle Auswirkungen wegen Kostenerstattung, Attraktivität als Arbeitgeber durch Vermeidung von Überlastung einzelner Aufgabenbereiche. Über Ausnahmen zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung kann aber nur die Stadtverordnetenversammlung entscheiden, mithin nicht der Magistrat als ausführendes Organ. Vorliegend wird um Erteilung einer Genehmigung für eine Ausnahme für die nachfolgende Stelle nachgesucht.

 

Der Fachdienst Soziale Stadt unterstützt Menschen durch Beratungs- und Unterstützungsangebote in den Stadtteilen und koordiniert die städtische Seniorenarbeit.

 

Schwerpunktmäßig beinhaltet die frei werdende Stelle die Beratung und Unterstützung von Klientinnen und Klienten im Rahmen der Wohnungssicherung sowie Wohnungslosenunterbringung und aufsuchende Arbeit in den städtischen Notunterkünften. Darüber hinaus ist die Stelle zuständig für die allgemeine Beratung und Unterstützung von Hilfesuchenden in den Rechtskreisen der sozialen Sicherungssysteme und für die Antragsbearbeitung von Wohnberechtigungsscheinen.

 

Die Stelle ist in Vollzeit (39,0 Stunden) mit der EG S 12 TVöD SuE vergütet und wurde zum 31. rz 2024 frei. Fragen zur Stelle und zur Personalangelegenheit können nach Ausschluss der Öffentlichkeit im Fachausschuss oder in der Stadtverordnetenversammlung beantwortet werden.

 

Die Wiederbesetzung der Stelle in der Wohnungssicherung ist zur Gewährleistung der Aufgabenwahrnehmung dringend notwendig. Die bisherige Stellenbesetzung hat die Aufgaben eigenständig und ohne Vertretungsregelung bewältigt. Aus diesem Grund besteht ein übergeordnetes Interesse an der Wiederbesetzung der Stelle im Fachdienst Soziale Stadt.

 

Die Wiederbesetzungssperre vom Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom

05. März 2024 sollte für diesen Einzelfall außer Kraft gesetzt werden.

 


 


Beschlussvorschlag:

 

Die frei werdende Stelle der EG S 12 TVöD SuE im Fachbereich 4, Fachdienst Soziale Stadt, kann abweichend zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (Wiederbesetzungssperre) vom 05. März 2024 zum nächstmöglichen Termin ausgeschrieben und wiederbesetzt werden kann.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja ca. 73.500,00 €/ Jahr