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Vorlage - VO/0069/24  

 
 
Betreff: Personalangelegenheit - Ausnahme der Wiederbesetzungssperre
Fachbereich 4, Fachdienst Freie Träger/Schulkindbetreuung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Organisation und Personal   
Beratungsfolge:
Magistrat Entscheidung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Entscheidung
25.04.2024 
25. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses (offen)   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
07.05.2024 
21. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:


Zum Haushalt 2024 / 2025 wurde von der Stadtverordnetenversammlung für dauerhaft frei werdende Stellen eine Wiederbesetzungssperre von 6 Monaten beschlossen, die nur zwei Ausnahmen für die Wiederbesetzung von leitenden Stellen und Stellen im Bereich der Kinderbetreuung vorsieht. Zuständig für Einstellungen und die Bewirtschaftung des Stellenplans ist der Magistrat nach § 73 Abs. 1 Hessische Gemeindeordnung (HGO). Der Magistrat beachtet dabei die durch den Beschluss vorgegebene Richtlinie der Wiederbesetzungssperre gemäß § 73 Abs. 1 Satz 2 HGO. Neben den Ausnahmen, die bereits der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vorsieht, kann es aber weitere dringende Gründe geben, eine frei werdende Stelle bereits vor Ablauf von 6 Monaten auszuschreiben und wiederzubesetzen, z.B. keine Redundanz, Wissenstransfer bei gehobener Sachbearbeitung, gesetzliche Vorgaben, keine finanzielle Auswirkungen wegen Kostenerstattung, Attraktivität als Arbeitgeber durch Vermeidung von Überlastung einzelner Aufgabenbereiche. Über Ausnahmen zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung kann aber nur die Stadtverordnetenversammlung entscheiden, mithin nicht der Magistrat als ausführendes Organ. Vorliegend wird um Erteilung einer Genehmigung für eine Ausnahme für die nachfolgende Stelle nachgesucht.

 

Der Fachdienst Freie Träger & Schulkindbetreuung hat einen Aufgabenschwerpunkt in der Aufrechterhaltung des Betriebs der Grundschulkindbetreuung in Ober-Roden (Trinkbornschule) und Urberach (Schule an den Linden). Dazu sind Verwaltungsfachkfte im Einsatz, die einen reibungslosen Ablauf bei An- und Abmeldungen und in der Grundbelegung gewährleisten sollen. Weiterhin unterstützen die Verwaltungskräfte die freien Träger Kindergärten im U3 und Ü3-Bereich und die Beratungsstellen wie den Deutschen Kinderschutzbund.

 

Schwerpunktmäßig beinhaltet die frei werdende Stelle die Einzelfallunterstützung, Betreuung, Verwaltung und Platzvergabe der Schulkindbetreuung. Ferner beinhaltet das Aufgabengebiet den allgemeinen Schriftverkehr sowie Beratung für die Kolleginnen und Kollegen aus der Betreuung inkl. Leitungen, Eltern, Behörden, externen Dienstleistern und übergeordneten Stellen.

Weitere Aufgaben:

-  Mitarbeit bei der Erstellung und Umsetzung von Satzungen nach Beschluss.

- Anfertigung von Magistratsvorlagen und die Erstellung hrlicher Statistiken.

- Mitarbeit bei der Erstellung der Bedarfsplanung sowie des Verwendungsnachweises für die Schulkindbetreuung und die Kostenüberwachung und Kontrolle der Rechnungen beider Arbeitsbereiche (Schulkindbetreuung und Grundschulsozialarbeit).aufende Optimierung sowie Pflege verschiedener Daten im Programm webKITA.

 

Die Stelle ist in Vollzeit (39,0 Stunden) mit der EG 8 TVöD vergütet.

 

Die Stelle wird zum 01. Juni 2024 frei.

 

Die Wiederbesetzung der Stelle Verwaltungskraft im Fachdienst Freie Träger & Schulkindbetreuung ist zur Gewährleistung der Aufgabenwahrnehmung dringend notwendig. Der reibungslose Ablauf, mithin die Versorgung und Betreuung der Kinder bei der Grundschulkindbetreuung Schulkindbetreuung in Ober-Roden „GiP-Schülerkiste“ und in Urberach „Lindenkids“ hat ebenfalls, wie die anderen Kindertageseinrichtungen der U3 und Ü3, eine sehr hohe Relevanz für die Stadt Rödermark. Aus diesem Grund besteht ein übergeordnetes Interesse an der zeitnahen Stellenausschreibung und Wiederbesetzung der Stelle im Fachdienst Freie Träger &Schulkindbetreuung.

 

Die Wiederbesetzungssperre vom Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05. rz 2024 sollte für diesen Einzelfall außer Kraft gesetzt werden.

 
 


Beschlussvorschlag:

 

Die frei werdende Stelle der EG 8 TVöD im Fachbereich 4, Fachdienst Soziale Stadt, kann abweichend zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (Wiederbesetzungssperre) vom 05. rz 2024 zum nächstmöglichen Termin ausgeschrieben und wiederbesetzt werden kann.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja ca. 64.800,00 €/ Jahr