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Herr Hagenlocher begründet den Antrag. Nach Wortbeiträgen von Herrn Gerl und Herrn Bürgermeister Rotter lässt Herr Stadtverordnetenvorsteher Sulzmann über den nachfolgenden Beschlussvorschlag abstimmen. Beschlussvorschlag:
Die von der Stadtverordnetenversammlung am 05. Dezember 2023 verabschiedete Satzung über die Leinenpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit wird wie folgt geändert: Alt: §1, Absatz (2) = Die zulässige Höchstlänge der Leine beträgt 5 Meter. Neu: §1, Absatz (2) = Die zulässige Höchstlänge der Leine beträgt 10 Meter. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zustimmung: SPD (5) Ablehnung: CDU (10), AL/Grüne (10), FWR (4), FDP (3) Enthaltung:
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