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Auszug - Änderung der Richtlinien zum Förderprogramm der Stadt Rödermark zur Installation einer Mini-PV-Anlage/Balkonmodul   

 
 
21. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 11
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 07.05.2024 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Mehrzweckraum der Halle Urberach
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
VO/0056/24 Änderung der Richtlinien zum Förderprogramm der Stadt Rödermark zur Installation einer Mini-PV-Anlage/Balkonmodul
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/4/610-2066
Federführend:Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Abstimmung findet im Block unter TO A statt.


Beschlussvorschlag:

 

1. Abschnitt 4 „he und Umfang der Förderung“ Absatz (1) in der „Richtlinien zum Förderprogramm der Stadt Rödermark zur Installation einer Mini-PV-Anlage/Balkonmodul wird wie folgt geändert: „Die Förderhöhe beträgt pro Haushalt pauschal einmalig 200 €r die Anschaffung einer Mini-PV-Anlage/ eines Balkonmoduls welches eine Einspeiseleistung von 300 bis 800 Watt hat. Diese Vorgabe wird erfüllt, wenn entweder das Solarmodul eine Wirkleistung von maximal 800 Watt hat (bzw. auf diese Leistung gedrosselt wird) oder wenn die maximale Wechselrichterleistung 800 VA gemäß Herstellerangaben beträgt.“.

2. Im Abschnitt 5 „Antrags- und Bewilligungsverfahren“ Absatz (4) in der „Richtlinien zum Förderprogramm der Stadt Rödermark zur Installation einer Mini-PV-Anlage/Balkonmodul“ wird der Punkt „Nachweis der Anmeldung bei der e-netz Südhessen AG“ gestrichen.

3. Bei einer Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen wird die Richtlinien zum Förderprogramm der Stadt Rödermark zur Installation einer Mini-PV-Anlage/Balkonmodul“ an die neue Gesetzgebung angepasst.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen 

 

Zustimmung: CDU (9), AL/Grüne (10), SPD (5), FWR (4), FDP (3) 

Ablehnung: ./. 

Enthaltung: ./.