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Die Abstimmung findet im Block unter TO A statt. Beschlussvorschlag:
1. Abschnitt 4 „Höhe und Umfang der Förderung“ Absatz (1) in der „Richtlinien zum Förderprogramm der Stadt Rödermark zur Installation einer Mini-PV-Anlage/Balkonmodul“ wird wie folgt geändert: „Die Förderhöhe beträgt pro Haushalt pauschal einmalig 200 € für die Anschaffung einer Mini-PV-Anlage/ eines Balkonmoduls welches eine Einspeiseleistung von 300 bis 800 Watt hat. Diese Vorgabe wird erfüllt, wenn entweder das Solarmodul eine Wirkleistung von maximal 800 Watt hat (bzw. auf diese Leistung gedrosselt wird) oder wenn die maximale Wechselrichterleistung 800 VA gemäß Herstellerangaben beträgt.“. 2. Im Abschnitt 5 „Antrags- und Bewilligungsverfahren“ Absatz (4) in der „Richtlinien zum Förderprogramm der Stadt Rödermark zur Installation einer Mini-PV-Anlage/Balkonmodul“ wird der Punkt „Nachweis der Anmeldung bei der e-netz Südhessen AG“ gestrichen. 3. Bei einer Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen wird die „Richtlinien zum Förderprogramm der Stadt Rödermark zur Installation einer Mini-PV-Anlage/Balkonmodul“ an die neue Gesetzgebung angepasst. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zustimmung: CDU (9), AL/Grüne (10), SPD (5), FWR (4), FDP (3) Ablehnung: ./. Enthaltung: ./.
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