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Vorlage - VO/0089/24  

 
 
Betreff: Personalangelegenheit - Ausnahme der Wiederbesetzungssperre
Fachbereich 4, Fachdienst Soziale Stadt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Personal   
Beratungsfolge:
Magistrat Entscheidung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Entscheidung
25.04.2024 
25. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses (offen)   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
07.05.2024 
21. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgezogen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:
Zum Haushalt 2024 / 2025 wurde von der Stadtverordnetenversammlung für dauerhaft freiwerdende Stellen eine Wiederbesetzungssperre von 6 Monaten beschlossen, die nur zwei Ausnahmen für die Wiederbesetzung von leitenden Stellen und Stellen im Bereich der Kinderbetreuung vorsieht. Zuständig für Einstellungen und die Bewirtschaftung des Stellenplans ist der Magistrat nach § 73 Abs. 1 Hessische Gemeindeordnung (HGO). Der Magistrat beachtet dabei die durch den Beschluss vorgegebene Richtlinie der Wiederbesetzungssperre gemäß § 73 Abs. 1 Satz 2 HGO. Neben den Ausnahmen, die bereits der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vorsieht, kann es aber weitere dringende Gründe geben, eine frei werdende Stelle bereits vor Ablauf von 6 Monaten auszuschreiben und wiederzubesetzen, z.B. keine Redundanz, Wissenstransfer bei gehobener Sachbearbeitung, gesetzliche Vorgaben, keine finanzielle Auswirkungen wegen Kostenerstattung, Attraktivität als Arbeitgeber durch Vermeidung von Überlastung einzelner Aufgabenbereiche. Über Ausnahmen zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung kann aber nur die Stadtverordnetenversammlung entscheiden, mithin nicht der Magistrat als ausführendes Organ. Vorliegend wird um Erteilung einer Genehmigung für eine Ausnahme für die nachfolgende Stelle nachgesucht.

 

Der Fachdienst Soziale Stadt unterstützt Menschen durch Beratungs- und Unterstützungsangebote in den Stadtteilen und koordiniert die städtische Seniorenarbeit.

 

Schwerpunktmäßig beinhaltet die Stelle die Unterstützung der Fachbereichsleitung Soziales und Fachdienstleitung Soziale Stadt bei administrativen und projektbezogenen Aufgaben sowie organisatorische Unterstützung bei Veranstaltungen. Erstellung von Verwaltungsakten und -verfahren im Bereich der Wohnungssicherung (Wohnberechtigungsscheine, Bescheide im Rahmen der Obdachlosenunterbringung) sowie Administration für die Stadtteilzentren, Buchhaltung, Pflege der Homepage, Aktualisierung des Verleihkalenders, Protokollführung und Verwaltung der Handkassen. Unterstützung bei Antragstellung und Verwendungsnachweis für Fördermittel sowie Urlaubs- und Krankheitsvertretung der Verwaltungskraft im Fachdienst Soziale Stadt.

 

Die Stelle ist in Teilzeit (20,0 Stunden) mit der EG 6 TVöD vergütet.

 

Die Stelle wird zum 01. Juni 2024 frei.

 

Die Wiederbesetzung der sozialadministrativen Fachkraft ist zur Gewährleistung der Aufgabenwahrnehmung dringend notwendig. Die Stadt Rödermark als Träger des öffentlichen Rechts ist gesetzlich verpflichtet, den Bürgerinnen und Bürgern Wohnraumsicherung zu ermöglichen und einen Wohnberechtigungsschein auszustellen. Eine Kommune ist verpflichtet Obdachlosenunterbringung zu prüfen und im erforderlichen Fall zu gewähren. Für die Erstellung des Wohnberechtigungsscheins ist die Kommune zuständig, in der die Antragstellenden gemeldet sind oder eine Wohnung anmieten wollen. Um den Sozialarbeitenden mehr Kapazitäten für ein lösungsorientiertes Case Management zur Verfügung zu stellen, soll die Bescheiderstellung an eine Verwaltungsfachkraft übergeben werden. Dadurch soll eine kurze Unterbringungsdauer gefördert werden.

 

Aus diesem Grund besteht ein übergeordnetes Interesse an der Wiederbesetzung der Stelle im Fachdienst Soziale Stadt. 

 

Die Wiederbesetzungssperre vom Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05. März 2024 sollte für diesen Einzelfall außer Kraft gesetzt werden.


Beschlussvorschlag:

Die freiwerdende Stelle der EG 6 TVöD im Fachbereich 4, Fachdienst Soziale Stadt, kann abweichend zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (Wiederbesetzungs-sperre) vom 05. März 2024 zum nächstmöglichen Termin ausgeschrieben und wiederbesetzt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:
 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja ca. 29.100,00 €/ Jahr

 


Anlagen