Zur Erstellung des Rödermarkplans soll Umfang und Funktion der Grünen Mitte definiert werden und die Grundzüge einer Konzeption für diesen Bereich erstellt werden.
Der gesamte Bereich zwischen den Stadteilen Urberach und Ober-Roden soll mit einer Funktion- und Nutzungsbestimmung versehen werden. Auf der Basis solcher Definitionen sind entsprechende Planungen einzuleiten.
Ökologische Ausgleichsflächen, die nicht innerhalb neuer Plangebiete dargestellt werden können, werden schwerpunktmäßig in der Grünen Mitte ausgewiesen. Dies soll durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung festgelegt werden.
Mittels lokaler raumplanerischer Maßnahmen soll die Grüne Mitte als Freifläche die Naturräume zwischen Messenhausen / Waldacker sowie BSC Sportplatz / Eichenbühl dauerhaft verbinden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
27.06.2017 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 8 - zurückgestellt
Der Antrag derCDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen sowie der Änderungsantrag der SPD-Fraktion unter TOP 8.1 werden geschoben und bleiben im Geschäftsgang.
22.08.2017 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Ö 4 - zur Kenntnis genommen
05.09.2017 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 8 - zurückgezogen
Der Antrag wird durch den interfraktionellen Antrag unter TOP 7.3 ersetzt.