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Vorlage - SPD/0125/17  

 
 
Betreff: Sofortprogramm für die Schaffung von bezahlbaren Wohnraum in Rödermark
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag SPD-Fraktion
Federführend:Gremien   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
13.06.2017 
11. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie      
22.08.2017 
12. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie zur Kenntnis genommen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
14.06.2017 
13. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses      
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
27.06.2017 
11. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   
05.09.2017 
12. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark abgelehnt   
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
23.08.2017 
Fortsetzung 12. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie      
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
24.08.2017 
14. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses      
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

 

Der Regionalverband Frankfurt geht davon aus, dass in der Stadt Rödermark kurzfristig, d.h. bis zum Jahr 2020, ein Bedarf an Wohnungen für ca. 1100

Menschen besteht. Langfristig wird eine Zunahme um ca. 1870 Menschen vorhergesagt.

 

Da schon heute die Stadt die Nachfrage nach Sozialwohnungen nicht befriedigen

kann und im Jahr 2015 insgesamt 93 Haushalte Wohngeld in Anspruch nehmen konnten, kann der Wohnungsmarkt in Rödermark nur als angespannt

gekennzeichnet werden.

 

Der RegFNP weist für Rödermark theoretisch noch Flächen für mindestens 1215

Wohneinheiten aus. Daher ist die Stadt auch noch handlungsfähig.

 

In Anbetracht der angespannten Lage ist der Planungsverband auch bereit,

Veränderungen an der Flächenklassifizierung in Rödermark vorzunehmen, sodass

die Stadt relativ frei Flächen beplanen kann.

 

Die Nachfrage nach Wohnungen nur über zweigeschossige Einfamilienhaus-

Bebauung erreichen zu wollen, schafft zum einen nur Abhilfe in einem Segment der

Nachfrage und erfordert andererseits auch ein Mehr an Flächen für den gleichen

Bevölkerungszuwachs.

 

Daher sollte ein Teil der Neubebauung als Geschossmietwohnungsbau angestrebt

werden.

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1. Die Stadt Rödermark strebt an, mittelfristig, d.h. bis zum Jahr 2021, die planerischen Voraussetzungen für den Bau von Wohnungen für mindestens 1500

Personen zu schaffen.

 

2. Der Magistrat wird daher beauftragt, im Vorfeld der Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes mögliche Flächen innerhalb des Stadtgebietes darzustellen,

die sich kurzfristig als Wohnbauflächen mobilisieren lassen.

 

3. Gleichzeitig wird der Magistrat beauftragt, zur Erreichung des unter 1. genannten

Zieles, ausreichend neue Wohnbauflächen innerhalb des Stadtgebietes vorzuschlagen.

 

4. Der Magistrat wird erneut beauftragt, mit Wohnungsbaugesellschaften zu verhandeln, um einen Teil der neuen Wohnbauflächen öffentlich gefördert als

Geschosswohnungsbau zu errichten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: