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Sachverhalt/Begründung:
Der Regionalverband Frankfurt geht davon aus, dass in der Stadt Rödermark kurzfristig, d.h. bis zum Jahr 2020, ein Bedarf an Wohnungen für ca. 1100 Menschen besteht. Langfristig wird eine Zunahme um ca. 1870 Menschen vorhergesagt.
Da schon heute die Stadt die Nachfrage nach Sozialwohnungen nicht befriedigen kann und im Jahr 2015 insgesamt 93 Haushalte Wohngeld in Anspruch nehmen konnten, kann der Wohnungsmarkt in Rödermark nur als angespannt gekennzeichnet werden.
Der RegFNP weist für Rödermark theoretisch noch Flächen für mindestens 1215 Wohneinheiten aus. Daher ist die Stadt auch noch handlungsfähig.
In Anbetracht der angespannten Lage ist der Planungsverband auch bereit, Veränderungen an der Flächenklassifizierung in Rödermark vorzunehmen, sodass die Stadt relativ frei Flächen beplanen kann.
Die Nachfrage nach Wohnungen nur über zweigeschossige Einfamilienhaus- Bebauung erreichen zu wollen, schafft zum einen nur Abhilfe in einem Segment der Nachfrage und erfordert andererseits auch ein Mehr an Flächen für den gleichen Bevölkerungszuwachs.
Daher sollte ein Teil der Neubebauung als Geschossmietwohnungsbau angestrebt werden.
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadt Rödermark strebt an, mittelfristig, d.h. bis zum Jahr 2021, die planerischen Voraussetzungen für den Bau von Wohnungen für mindestens 1500 Personen zu schaffen.
2. Der Magistrat wird daher beauftragt, im Vorfeld der Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes mögliche Flächen innerhalb des Stadtgebietes darzustellen, die sich kurzfristig als Wohnbauflächen mobilisieren lassen.
3. Gleichzeitig wird der Magistrat beauftragt, zur Erreichung des unter 1. genannten Zieles, ausreichend neue Wohnbauflächen innerhalb des Stadtgebietes vorzuschlagen.
4. Der Magistrat wird erneut beauftragt, mit Wohnungsbaugesellschaften zu verhandeln, um einen Teil der neuen Wohnbauflächen öffentlich gefördert als Geschosswohnungsbau zu errichten.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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