Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung: Kindertagesstätten sind inzwischen, ebenso wie Schulen und Universitäten zu Bildungseinrichtungen aufgestiegen. Sie stellen eine hohe Bedeutung für die Bildung und Entwicklung der Kinder da, indem bestimmte Basisfähigkeiten und Schlüsselqualifikationen wie soziale Kompetenzen vermittelt werden. Deshalb ist es notwendig, langfristig auch den Besuch dieser Institution gebührenfrei zu gestalten. Insgesamt erfolgen dadurch eine Entlastung der Eltern, eine Überwindung der sozialen Hürden und eine Förderung der Chancengleichheit. Den Kommunen ist es jedoch nicht möglich, diese Kosten selbst zu tragen. Zudem werden sie von der Bundes- und Landesregierung immer wieder vor neue Aufgaben gestellt. Demzufolge hat die Bunderegierung mit den Gesetzen zum Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz (seit 1996 für Kinder ab 3 Jahren, seit 2013 für Kinder ab 1 Jahr) zwar wichtige Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geschaffen, den Städten und Kommunen die Aufgabe der Finanzierung allerdings selbst überlassen. Die geplante Neuregelung des Länderfinanzausgleichs und die dadurch absehbare deutliche Entlastung Hessens ermöglichen es, diese Zukunftsinvestition jetzt, spätestens aber mit Wirksamwerden der Entlastungen im Länderfinanzausgleich ab dem Jahr 2020, anzugehen. Bei der Abschaffung der Kitabeiträge steht somit das Land Hessen in der Pflicht. Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird gebeten, sich bei den Regierungen des Landes Hessen und der Bundesrepublik Deutschland dafür einzusetzen, dass der Besuch von Kindertagesstätten langfristig kostenfrei gestaltet werden kann. Dazu sind sowohl die Regierung des Landes Hessen als auch die Regierung der Bundesrepublik aufzufordern, sich ihrer Verantwortung zu stellen und Eltern und Kommunen bei den Betreuungsgebühren zu entlasten. Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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