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Sachverhalt/Begründung:
Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung der bestehenden Tanzsporthalle geschaffen werden.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ersetzt hierzu den Bebauungsplan A 20.3 „Plattenhecke, 3. Änderungsplan“.
Zur Beschleunigung des Planverfahrens sollen gemäß § 4a Abs. 2 BauGB die Öffentlichkeits- sowie die Behördenbeteiligung gleichzeitig durchgeführt werden. Zur Billigung der Entwurfsfassung kann der Beschluss über die öffentliche Auslegung gefasst werden.
Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Vorhabenträger (TSC).
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentliche Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan „In der Plattenhecke 2a“ im Stadtteil Ober-Roden nebst Begründung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414).
Grundlage dieses Beschlusses ist der Entwurf vom Mai 2017.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 20 Nr. 485/11 und 485/14 teilweise.
Die genaue Abgrenzung kann der nachfolgenden Karte entnommen werden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Anlagen
- Bestandskarte - Planbild - textliche Festsetzungen - Begründung - Artenschutzbericht - Schalltechnische Untersuchung - Vorhaben- und Erschließungsplan - Ansichten
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