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Vorlage - VO/0127/17  

 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan/Vorhaben- und Erschließungsplan
A 20.8 "In der Plattenhecke 2a"
Beschluss über die öffentliche Auslegung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1/610-102
Federführend:Liegenschaften   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
13.06.2017 
11. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie      
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
14.06.2017 
13. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses      
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
27.06.2017 
11. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
A20-8_Bestandskarte  
A20-8_Planbild  
A20-8_Textl_Festsetzzungen  
A20-8_Begründung  
A20-8_Artenschutzbericht  
A20-8_SchalltechnischeUntersuchung  
A20-8_Vorhaben-und Erschließungsplan  
A20-8_Ansichten  

Sachverhalt/Begründung:

 

Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung der bestehenden Tanzsporthalle geschaffen werden.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ersetzt hierzu den Bebauungsplan A 20.3 „Plattenhecke, 3. Änderungsplan“.

 

Zur Beschleunigung des Planverfahrens sollen gemäß § 4a Abs. 2 BauGB die Öffentlichkeits- sowie die Behördenbeteiligung gleichzeitig durchgeführt werden. Zur Billigung der Entwurfsfassung kann der Beschluss über die öffentliche Auslegung gefasst werden.

 

Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt.

 

Die Kosten des Verfahrens trägt der Vorhabenträger (TSC).

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentliche Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan „In der Plattenhecke 2a“ im Stadtteil Ober-Roden nebst Begründung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414).

 

Grundlage dieses Beschlusses ist der Entwurf vom Mai 2017.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 20 Nr. 485/11 und 485/14 teilweise.

 

 

Die genaue Abgrenzung kann der nachfolgenden Karte entnommen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

 


Anlagen

 

- Bestandskarte

- Planbild

- textliche Festsetzungen

- Begründung

- Artenschutzbericht

- Schalltechnische Untersuchung

- Vorhaben- und Erschließungsplan

- Ansichten

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 A20-8_Bestandskarte (1121 KB)      
Anlage 2 2 A20-8_Planbild (61 KB)      
Anlage 3 3 A20-8_Textl_Festsetzzungen (1526 KB)      
Anlage 4 4 A20-8_Begründung (1867 KB)      
Anlage 5 5 A20-8_Artenschutzbericht (112 KB)      
Anlage 6 6 A20-8_SchalltechnischeUntersuchung (1319 KB)      
Anlage 7 7 A20-8_Vorhaben-und Erschließungsplan (119 KB)      
Anlage 8 8 A20-8_Ansichten (135 KB)