Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/0072/17  

 
 
Betreff: Einführung einer Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1/651-81
Federführend:Fachbereich 6   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
03.05.2017 
10. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie zur Kenntnis genommen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
04.05.2017 
11. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses (offen)     
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
13.06.2017 
11. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie      
22.11.2017 
14. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie zur Kenntnis genommen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
11.05.2017 
12. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
16.05.2017 
10. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   
27.06.2017 
11. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   
05.12.2017 
14. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark (offen)   
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
14.06.2017 
13. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses      
23.11.2017 
16. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses      
07.12.2017 
öffentlichen gemeinsamen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses und des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie      
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
08.12.2017 
Fortsetzung der 14. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
171205_Entwurf_Satzung_Wiederkehrende_Strassenbeitraege PDF-Dokument

Sachverhalt/Begründung:
 

Die für Rödermark als Schutzschirmkommune zuständige Kommunalaufsicht beim Regierungspräsidium hat die Genehmigung des städtischen Doppelhaushalts 2017/2018  von der Einführung einer Satzung zur Erhebung von Straßenbeiträgen abhängig gemacht.

 

Die Ermächtigungsgrundlage ist in §11 und §11a des „Kommunalen Abgabengesetzes“ (KAG) geregelt.

 

Straßenbeiträge können nach dem Modell der „einmaligen Straßenbeiträge“ oder nach dem Modell der „wiederkehrenden Straßenbeiträge“ erhoben werden.

 

Bei den einmaligen Beiträgen werden nur die Anlieger der jeweils umgebauten oder ausgebauten öffentlichen Verkehrsanlage  veranlagt, so dass es für die Bürgerinnen und Bürger zu hohen zu zahlenden Einzelbeträgen kommt. Beim Modell der wiederkehrenden Beiträge werden demgegenüber die Anlieger in einem größeren Abrechnungsgebiet für die Zahlung herangezogen, so dass es zu kleineren zu zahlenden Beträgen kommt. Allerdings erfolgt die Veranlagung öfter und zwar immer dann, wenn in dem jeweiligen Abrechnungsgebiet eine öffentliche Verkehrsanlage grundhaft erneuert wird.

 

Der Verwaltungsaufwand ist bei den einmaligen Beiträgen deutlich geringer. Um jedoch die hohen Einmalbelastungen einzelner Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden, kristallisierte sich in den Vorberatungen heraus, dass aus Gerechtigkeitsgründen das Modell der wiederkehrenden Beiträge gewählt werden sollte.

 

Der Entwurf der zu beschließenden Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen liegt als Anlage bei.

 


 

 

 

Beschlussvorschlag:

Zur Deckung des Aufwandes der Investitionsaufwendungen für den Umbau und  Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen (grundhafte Erneuerung) beschließt die Stadtverordneten-versammlung die in der Anlage beiliegende Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen nach Maßgabe der §§ 11, 11a KAG .

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

JA/Nein

 

 


Anlagen

 

Entwurf Straßenbeitragssatzung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 171205_Entwurf_Satzung_Wiederkehrende_Strassenbeitraege (75 KB) PDF-Dokument (75 KB)