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Auszug - "Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Stadtteil Ober-Roden" - Anmietung einer Liegenschaft im Projekt "Atrium Ober-Röder Bahnhof" für eine Ü-3-Einrichtung  

 
 
11. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 20
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 27.06.2017 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:14 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Der Tagesordnungspunkt wird im Anschluss an den Tagesordnungspunkt 6 aufgerufen.

Bürgermeister Kern begründet die Vorlage des Magistrates.

Der Stadtverordnete Kupczok bemerkt, dass der Titel der Magistratsvorlage von einem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Stadtteil Ober-Roden spreche. Es gäbe jedoch lediglich einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in „Gesamt-Rödermark“. Bürgermeister Kern stimmt diesem zu und sagt zu, den Titel entsprechend anpassen zu wollen.

Nach Stellungnahme aller Fraktionen lässt der Stadtverordnetenvorsteher Sulzmann über die Magistratsvorlage abstimmen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Um den Rechtsanspruch durch weitere Kita-Betreuungsplätze zu sichern, wird ein Mietvertrag auf 20 Jahre mit dem Projekt „Atrium Am Ober-Röder Bahnhof GmbH“ abgeschlossen, wenn die baulichen Bedingungen und Auflagen für den Betrieb einer Kinderbetreuungseinrichtung gesichert sind. Die Kaltmiete beträgt 12 € pro qm.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt weiter zu entwickeln.


Abstimmungsergebnis:einstimmig angenommen

 

Zustimmung:CDU (11), AL/Die Grünen (9), SPD (4), FWR (4), FDP (4)

Ablehnung:/

Enthaltung:/