Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
In der Stadt Rödermark werden dringend gewerblich nutzbare/entwickelbare Flächen benötigt. Das im Flächennutzungsplan vorgesehene Gewerbegebiet „Hainchesbuckel“ kann und muss entwickelt werden, kann aber aufgrund seiner effektiven Größe nur ein erster kleiner Schritt im Sinne einer zukunftsorientierten Gewerbeentwicklung in Rödermark sein.
Es ist daher sinnvoll, nach vielen Jahren der Untätigkeit, das Gewerbegebiet „Hainchesbuckel“ im Dialog mit den Anliegern schnellstmöglich und mit dem Ziel einer „Win-win-Lösung“ für alle Beteiligten zu entwickeln.
Der naturschutzrechtliche Flächenausgleich soll innerhalb des Plangebietes dargestellt werden. Die für den naturschutzrechtlichen Ausgleich vorgesehenen Flächen sind - nach Möglichkeit - als ökologische Verbundflächen vorzusehen und mit anderen Naturräumen zu vernetzen.
In der Vergangenheit hat die Stadt Rödermark Optionsflächen im RegFNP abgegeben. Beim Regionalverband ist daher gemäß den aktuellen Richtlinien für die Flächenpolitik mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass keine Abgabe von Optionsflächen an anderer Stelle erfolgen muss, sondern die zurückliegende freiwillige Abgabe von Optionsflächen zu Gunsten von Rödermark Berücksichtigung findet.
Die Erschließung dieses neuen Gewerbegebietes soll durch den Ausbau bzw. die Ertüchtigung der Verbindung von der Messenhäuser Straße auf die Kreuzung der Carl-Benz-Straße und Adam-Opel-Straße dargestellt werden. Diese neue Erschließungsstraße soll seitens des anliegenden Recyclingunternehmens (in seinem Anliegerbereich) durch eine Lärmschutzmaßnahme in Richtung der südlich gelegenen Bebauung ergänzt werden.
Durch die Errichtung einer privaten Werkszufahrt auf die Messenhäuser Straße/Urberacher Straße durch den anliegenden Recyclingbetrieb kann eine spürbare Verschmutzungsverminderung auf der Messenhäuser Straße sowie ein geordneter und störungsfreier Aus- und Zufuhrverkehr zukünftig sichergestellt werden.
Durch die vorgelegte Planung sollen daher mehrere Ziele gleichzeitig erreicht werden: • Schaffung von zusätzlichen Gewerbeflächen • Sicherung der legalen Tätigkeit des seit 50 Jahren aktiven Recyclingunternehmens am Standort • Bessere Erschließung der dort vorhandenen Gewerbeflächen • Schaffung von sinnvollen Naturräumen, auch im Sinne einer ökologischen Verbundlösung • Verkehrsentlastung und größtmögliche Vermeidung von Straßenverschmutzungen Erreichung einer „Win-win-Situation“ für alle Beteiligten durch die Gebietsentwicklung. Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt, das Gebiet „Hainchesbuckel“ unter folgenden Maßgaben (siehe Planskizze) und unverzüglich als Gewerbegebiet zu entwickeln.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung |
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