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Vorlage - CAL/0136/17  

 
 
Betreff: Gewerbegebiet "Kapellenstraße"
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag CDU-Fraktion und AL/Grüne
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
13.06.2017 
11. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie      
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
14.06.2017 
13. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses      
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
27.06.2017 
11. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   
05.09.2017 
12. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
22.08.2017 
12. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie (offen)     
23.08.2017 
Fortsetzung 12. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie      
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
24.08.2017 
14. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses      
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

 

Der vordere Bereich der Kapellenstraße, zu dem insbesondere die ehemalige Sonderfläche Sport gehört, wird in Zukunft als Mischgebiet dargestellt. Diese Beschlussfassung  wirkt als Initialzündung für die Entwicklung des gesamten Areals Kapellenstraße- Rödermarkring- Friedhof.

 

In Fortführung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung zur Projektplanung auf dem bisherigen sogenannten Paramount-Gelände soll das Gebiet nördlich der Kapellenstraße bis zum Rödermarkring, welches im regionalen Flächennutzungsplan als sogenannte Weißfläche dargestellt ist, für gewerbliche Nutzung vorgesehen und entwickelt werden. Die Entwicklung steht damit im Einklang mit den Möglichkeiten und Optionen, die der Flächennutzungsplan für die Stadt Rödermark bereithält. Eine zügige Realisierung ist daher durchaus möglich.

Durch die Entwicklung in diesem Plangebiet werden in größerem Umfang freie gewerbliche Flächen realisiert, die dringend benötigt werden.

 

Die Planung ist in jeder Beziehung verträglich. Sie stellt eine konsequente Fortsetzung der schon als Initialzündung gedachten Planung im Bereich der ehemaligen Diskothek dar. Mit dieser weiteren Entwicklung können wiederum mehrere Ziele erreicht werden.

 

Dies vor allem Dingen auch deshalb, weil die Ausgleichsmaßnahmen ganz bewusst nicht im Plangebiet selbst, sondern in der Grünen Mitte vorgesehen sind.

 

 

 

 

Das Plangebiet ist teilweise schon dadurch verplant, dass es als Ausgleichsfläche für den Rödermarkring dient. Dieser Ausgleich ist an anderer Stelle nachzuholen. Auch diese Nachholung soll in der Grünen Mitte stattfinden. Auf diese Weise werden mit diesem Antrag nicht nur erhebliche wirtschaftliche Ziele erreicht, sondern auch ökologische Ziele verfolgt.

 

Gleichzeitig findet eine Einordnung dieser Maßnahmen in die Aufgabenstellung des Rödermarkplans statt. Die Stärkung der Grünen Mitte dient nämlich nicht nur alleine ökologischen, sondern auch übergeordneten städtebaulichen Zielsetzungen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird beauftragt, die Voraussetzungen zu schaffen, um den gesamten Bereich Kapellenstraße- Rödermarkring- Friedhof als Gewerbegebiet auszuweisen. Ausgenommen hiervon wird der Bereich des beschlossenen Mischgebietes.

 

Die erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen werden nicht im Plangebiet sondern nach Möglichkeit in der grünen Mitte vollzogen.

 

Die Kompensation der Ausgleichsmaßnahmen für den Rödermarkring, die in dem Plangebiet vollzogen wurden, findet nach Möglichkeit ebenfalls in der Grünen Mitte statt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: