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Vorlage - SPD/0133_1/17  

 
 
Betreff: Sicherung der Grünen Mitte (Änderungsantrag)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag SPD-Fraktion
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
27.06.2017 
11. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt     
05.09.2017 
12. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgezogen   
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
22.08.2017 
12. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie zur Kenntnis genommen   
23.08.2017 
Fortsetzung 12. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie      
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
24.08.2017 
14. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses      
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

 


Beschlussvorschlag:

 

Zur Erstellung des Rödermarkplans soll Umfang und Funktion der Grünen Mitte definiert und die Grundzüge einer Konzeption für diesen Bereich erstellt werden.

Der gesamte Bereich zwischen den Stadteilen Urberach und Ober-Roden soll mit einer Funktion- und Nutzungsbestimmung versehen werden.

 

Dabei sollen sowohl Wohn- bzw. Gewerbegebiete (1000-m-Radius um Bahnhof Ober-Roden, Bereich Mainzer-Straße, Bereich Kapellenstraße), Flächen für Freizeitnutzung, wie die schon vorhandenen Sportplätze und weitere Andere, sowie Flächen zum Schutz von Natur und Landschaft in einer Gesamtschau planerisch vorbereitet werden.

Ein Fuß- und Radwegenetz, insbesondere zur Querung der Bahnlinie,  soll entwickelt werden.

 

Die Schaffung ökologischer Ausgleichsflächen innerhalb des untersuchten Gebietes, auch als Ausgleich für Planungen im gesamten Stadtgebiet, soll bewertet und dargestellt werden.

Die Möglichkeit der Einrichtung eines naturnahen Stadtparkes soll in diese Überlegungen mit einbezogen werden.

 

Auf dieser Basis sind entsprechende Planungen einzuleiten.

 

In einem zweite Schritt sind für alle Freiflächen zwischen Waldacker/ Messenhausen  und dem BSC Sportplatz/Eichenbühl korrespondierende Überlegungen anzustellen.

 

Ökologische Ausgleichsflächen, die nicht innerhalb neuer Plangebiete dargestellt werden können, werden schwerpunktmäßig in der Grünen Mitte ausgewiesen. Dies soll durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung festgelegt werden.

Mittels lokaler raumplanerischer Maßnahmen soll die Grüne Mitte als Freifläche die Naturräume zwischen Messenhausen / Waldacker sowie BSC Sportplatz / Eichenbühl dauerhaft verbinden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: