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Vorlage - CAL/0134/17  

 
 
Betreff: Bestandsgebiete östlich und westlich der Odenwaldstraße in "Urbanes Gebiet" entwickeln
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag CDU-Fraktion und AL/Grüne
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
13.06.2017 
11. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie      
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
14.06.2017 
13. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses      
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
27.06.2017 
11. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   
05.09.2017 
12. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark geändert beschlossen   
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
22.08.2017 
12. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie zur Kenntnis genommen   
23.08.2017 
Fortsetzung 12. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie      
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
24.08.2017 
14. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses      
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird beauftragt, die Voraussetzungen zu schaffen, den Bereich des Bebauungsplans A 27 „Gewerbegebiet östlich der Odenwaldstraße“ sowie westlich der Odenwaldstraße / südlich Elisabethenstraße / nördlich Max-Planck-Straße ganz oder teilweise zu überplanen, mit dem Ziel, der Schaffung eines modernen urbanen Stadtviertels mit dem Nebeneinander von Wohnen, Gewerbe und sozialen Einrichtungen.

 

Es wird daher eine Festsetzung gemäß § 6a Absatz Baunutzungsverordnung angestrebt (urbanes Gebiet). Der Wohnungsbau und die Errichtung sozialer Einrichtungen werden bauplanungsrechtlich erleichtert. Gewerbebetriebe bleiben auch in einem “Urbanen Gebiet“ gemäß § 6a Absatz 2 Nummer 4 Baunutzungsverordnung weiterhin zulässig.

 

Der Bestand an Gewerbebetrieben ist daher zu sichern. Ebenso ist die Ausbau- und Erweiterungsfähigkeit des Gewerbes zu gewährleisten. Von den Möglichkeiten der hierzu speziell abgeänderten TA Lärm ist gegebenenfalls Gebrauch zu machen.

 

Weiter soll ermittelt werden, ob andere Areale zur Überplanung in diesem Sinne in Betracht kommen.

 

Ökologische Ausgleichsmaßnahmen, die in dem Plangebiet nicht darstellbar sind, finden in der Grünen Mitte statt.

 

Der Magistrat wird beauftragt, die Möglichkeiten zur Abschöpfung planungsbedingter Bodenwertsteigerungen auf Grundlage städtebaulicher Verträge zu prüfen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung